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Rentenerhöhung: So viele Senioren müssen erstmals Steuern zahlen


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Wegen Rentenerhöhung
So viele Senioren müssen erstmals Steuern zahlen


12.05.2022Lesedauer: 3 Min.
Ältere Frau checkt Unterlagen (Symbolbild): Wie viele Rentner rutschen wegen der Rentenerhöhung erstmals in die Steuerpflicht?Vergrößern des Bildes
Ältere Frau checkt Unterlagen (Symbolbild): Wie viele Rentner rutschen wegen der Rentenerhöhung erstmals in die Steuerpflicht? (Quelle: sturti/getty-images-bilder)

Wie viele Rentner fallen wegen der satten Rentenerhöhung in die Steuerpflicht? Neue Zahlen aus dem Finanzministerium zeigen: nicht so viele wie zunächst befürchtet.

Für Deutschlands Rentner hält der Sommer eine gute Nachricht parat: Die Renten sollen um 5,35 Prozent in Westdeutschland und um 6,12 Prozent in Ostdeutschland steigen. Das ist die größte Rentenanpassung seit Jahrzehnten. Lesen Sie hier, wie viel Ihnen das Rentenplus wirklich bringt.

Doch viele Senioren hatten eine Sorge: dass sie plötzlich in die Steuerbelastung rutschen und eine Steuererklärung abgeben müssen. Allein: Wie viele betrifft das wirklich?

Das Ergebnis überrascht. Es sind bei Weitem nicht so viele wie zunächst befürchtet (t-online berichtete).

Mehr als 100.000 Rentner werden theoretisch zu Steuerzahlern

Zwar hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die Zahl von insgesamt 106.000 Rentnern errechnet, "bei denen es im Jahr 2022 ausschließlich aufgrund der unterstellten Rentenerhöhung zu einer Steuerbelastung kommen könnte", wie es auf Anfrage von t-online mitteilte.

Das bedeute jedoch nicht, dass diese Steuerpflichtigen zwingend erstmalig steuerbelastet sind, also Steuern zahlen müssen, so das Ministerium weiter.

Diese Zahl umfasse nämlich beispielsweise Fälle, bei denen es wegen der Anhebung des Grundfreibetrags nicht zu einer Steuerbelastung komme, heißt es. Und das ist genau der Knackpunkt. Um das zu begreifen, muss man den grundsätzlichen Mechanismus der Rentenbesteuerung in Deutschland verstehen.

Auch Senioren sind steuerpflichtig

Senioren müssen seit 2005 auf einen Teil der Rente Einkommensteuer zahlen. Allerdings nur, wenn sie mit dem steuerpflichtigen Anteil ihrer Rente über dem jährlichen Grundfreibetrag liegen (mehr dazu lesen Sie hier).

Der steuerpflichtige Teil der Rente hängt von dem Jahr ab, in dem Sie in Rente gehen. Je später der Renteneintritt beginnt, desto höher fällt der Anteil aus. Gehen Sie dieses Jahr in Rente, haben Sie einen Rentenfreibetrag von 18 Prozent, im Gegenzug beträgt der steuerpflichtige Anteil 82 Prozent. Und zwar ein Leben lang. Ab 2040 liegt er bei 100 Prozent.

Zumindest Stand jetzt. Denn die Ampelkoalition plant unter anderem, den Steuerfreibetrag nach hinten zu strecken. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem vergangenen Jahr. Lesen Sie hier, was die Ampel genau ändern will.

Steuerbelastung hängt vom Grundfreibetrag ab

Zurück zum Fall der Steuerbelastung durch die Anpassung der Rente. Die Rentenerhöhung ist voll steuerpflichtig. Das bedeutet: Während der Rentenfreibetrag zwar ein Leben lang gleich bleibt, hebt jede Rentenerhöhung den steuerpflichtigen Anteil der Rente an.

Doch keine Sorge. Die Steuerbelastung greift nur, wenn die gesamten steuerpflichtigen Einkünfte eines Rentners über dem steuerlichen Grundfreibetrag liegen. Diesen hebt die Ampelkoalition an: von derzeit 9.984 Euro auf 10.347 Euro im Jahr.

Nur 5.000 Rentner werden zu Steuerzahlern

Und das ist auch der Grund, warum von den theoretisch 106.000 Senioren, die erstmals steuerbelastet wären, am Ende nur eine sehr geringe Zahl von Rentnern wirklich Steuern zahlen muss.

"Durch die geplante Erhöhung des Grundfreibetrags auf 10.347 Euro entfällt für 80.000 Steuerpflichtige eine Steuerbelastung, trotz der in dieser Rechnung berücksichtigten Rentenerhöhung zum 1.7.2022", heißt es vom BMF.

"Im Ergebnis bleiben nur 5.000 Steuerpflichtige übrig." Bei diesen falle der Rentenerhöhungsbetrag höher aus als die Erhöhung des Grundfreibetrags, "sodass effektiv nur diese 5.000 Steuerpflichtigen aufgrund der Rentenerhöhung zu Steuerzahlern werden", so das BMF.

"Kein Rentner darf kalt erwischt werden"

Der aufmerksamen Leserin wird an der Stelle aufgefallen sein: Zwischen den 106.000 Rentnern abzüglich der 80.000 Rentner, die aus der Steuerbelastung fallen, und den 5.000 Senioren, die wirklich Steuern zahlen müssen, klafft eine Lücke von 21.000 Rentnern. Das sind Senioren, die etwa bereits 2021 wegen anderer Einkünfte steuerbelastet waren, wie das BMF erklärt.

Tatsächlich ist das System der Rentenbesteuerung recht kompliziert; zum Teil ist für betagte Menschen nur schwer nachzuvollziehen, wann sie nun Steuern zahlen müssen – oder eben nicht.

Auch Expertinnen kritisieren das schon seit Längerem, so auch Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.

"Viele Rentner wissen nicht, wann sie eine Steuererklärung abgeben und Steuern zahlen müssen", sagte die Leiterin der dortigen Steuerabteilung t-online. "Wir bekommen regelmäßig Rückmeldungen von Senioren, die sehr verunsichert sind, wenn sie plötzlich einen Brief vom Finanzamt bekommen, in dem von Steuerhinterziehung die Rede ist."

Laut Karbe-Geßler würde es zunächst ausreichen, wenn die Rentenversicherung die Rentner mehr informieren würde. "Ein Hinweis auf der Rentenauskunft oder der Renteninformation würde völlig genügen. Das ist leicht umzusetzen, aber bringt immens viel", sagte sie. "Kein Rentner darf kalt erwischt werden!"

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Schriftliches Statement des Bundesfinanzministeriums
  • Gespräch mit Daniela Karbe-Geßler
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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