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Cum-Ex-Betrug: Schweiz liefert Schlüsselfigur nach Deutschland aus


"Spitze des Eisbergs"
Schweiz liefert Cum-Ex-Schlüsselfigur aus

Von dpa
Aktualisiert am 22.02.2022Lesedauer: 2 Min.
Prozess um "Cum-Ex"-AktiendealsVergrößern des Bildes
Ein Rechtsanwalt hält vor dem Prozessauftakt um "Cum-Ex"-Aktiendeals eine Akte in der Hand. (Quelle: Boris Roessler/dpa/Archivbild/dpa-bilder)

Erfolg für die deutsche Justiz: Der als Architekt des Cum-Ex-Betrugs geltende Anwalt Hanno Berger wird nach Deutschland ausgeliefert. Hier droht ihm ein Prozess.

Eine der Schlüsselfiguren im Skandal um illegale Cum-Ex-Aktiengeschäfte wird an die deutsche Justiz überstellt. Das Schweizer Bundesamt für Justiz habe die Auslieferung von Steuerrechtsanwalt Hanno Berger bewilligt, sagte eine Sprecherin des nordrhein-westfälschen Justizministeriums am Dienstag in Düsseldorf. Gegen die Entscheidung gebe es keine Rechtsmittel mehr.

Während im Cum-Ex-Skandal gegen Berger und mehr als 1.300 Beschuldigte ermittelt wird, bahnt sich offenkundig ein noch größerer Betrugsskandal an. Nach Angaben von NRW-Justizminister Peter Biesenbach ist der Cum-Ex-Betrug trotz seines geschätzten zweistelligen Milliardenvolumens wohl nur die "Spitze des Eisbergs". Dafür gebe es "starke Verdachtsmomente", sagte der CDU-Politiker der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".

Die Cum-Ex-Ermittler in Köln seien auf weitere Methoden mutmaßlichen Steuerbetrugs gestoßen, bestätigte eine Ministeriumssprecherin der Deutschen Presse-Agentur. "Um die Ermittlungen nicht zu gefährden, können wir diese Modelle derzeit nicht umreißen."

NRW-Minister: "Wir wollen das Geld"

NRW-Minister Biesenbach sagte der Zeitung: "Wer glaubt, den Staat plündern zu können, muss damit rechnen, dass der Staat die Herausforderung annimmt. Wir wollen das Geld." Es werde zeitnah zu weiteren öffentlich wirksamen Aktionen kommen. Er gehe davon aus, dass die Zahl der Ermittlungsverfahren in diesem Jahr deutlich steigen werde.

Im Fall Hanno Berger hatten sowohl die hessische als auch die nordrhein-westfälische Justiz die Auslieferung des deutschen Anwalts beantragt. Beiden Begehren sei nun stattgegeben worden, sagte die Sprecherin. Man rechne mit einer schnellen Überstellung des Beschuldigten.

Damit rückt ein Prozess für Berger in Deutschland näher. Berger hätte schon im vergangenen Frühjahr bei einem laufenden Cum-Ex-Prozess am Landgericht Wiesbaden erscheinen sollen, blieb aber fern. Daher wurde das Verfahren gegen ihn abgetrennt.

Hessens Justizministerin: Beharrlichkeit der Behörden trage Früchte

"Die nun bewilligte Auslieferung eines angeklagten Rechtsanwalts in einem Cum-Ex-Prozess vor dem Landgericht Wiesbaden belegt die Stärke des Rechtsstaats", sagte Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann. Die große Beharrlichkeit der beteiligten Behörden trage nun Früchte, "sodass die Grundlage dafür gelegt ist, dass ein hessisches Gericht in dieser wichtigen Angelegenheit Recht sprechen kann".

Das Schweizer Bundesamt äußerte sich zunächst nicht zu dem Fall. Aus Sicherheitsgründen informiere man nie vor dem Vollzug über eine Auslieferung. Berger war im Kanton Graubünden festgenommen worden und sitzt seit dem vergangenen Sommer in Auslieferungshaft.

Berger wehrte sich gegen Auslieferung

Berger, ein früherer Finanzbeamter, gilt als einer der Architekten des Modells, bei dem sich Banken und Investoren nie gezahlte Steuern erstatten ließen. Er lebte zuletzt in der Schweiz und hatte die Vorwürfe zurückgewiesen.

Er und sein Anwalt argumentieren unter anderem, dass die ihm vorgeworfenen Delikte in der Schweiz nicht strafbar gewesen seien. Dem hat das Schweizer Bundesstrafgericht widersprochen: "Es kann offensichtlich nicht richtig sein, dass eine einbehaltene Steuer zweimal ausgezahlt wird", argumentierte das Gericht. Das Vorgehen sei als arglistig zu bezeichnen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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