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Lotto, Zeitumstellung, Impfpflicht: Das ändert sich für Sie im März 2022


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Lotto, Corona, Zeitumstellung – das ändert sich alles im März


Aktualisiert am 28.02.2022Lesedauer: 4 Min.
Eurojackpot-Schein (Symbolbild): Zum 10. Geburtstag des Glückspiels ändern sich die Spielregeln.Vergrößern des Bildes
Eurojackpot-Schein (Symbolbild): Zum 10. Geburtstag des Glückspiels ändern sich die Spielregeln. (Quelle: Lobeca/imago-images-bilder)

Im Frühling enden viele Corona-Maßnahmen. Aber nicht nur das wird anders im März: Für Lottospieler gibt es neue Regeln, für Rollerfahrer neue Kennzeichen und dann wäre da noch die Zeitumstellung.

Deutschland macht sich locker. Sollte sich die Situation in den Krankenhäusern nicht doch noch einmal zuspitzen, laufen im März viele Corona-Einschränkungen aus. Gleichzeitig wird es für Gesundheitspersonal strenger und bei der Kurzarbeit fallen zwei wichtige Regeln weg. Was sich sonst noch für Verbraucher ändert, zeigt unser Überblick.

Corona-Lockerungen

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass die allermeisten Corona-Einschränkungen im März enden sollen. Losgehen soll es am 4. März mit Lockerungen für Gastronomie, Hotels, Clubs und Großveranstalter. Voraussetzung ist, dass es die Situation in den Krankenhäusern zulässt. Im Detail ist Folgendes geplant:

  • Gastronomie und Hotels: Statt 2G+ reicht künftig 3G. Auch Ungeimpfte und nicht vollständig Geimpfte können dann mit negativem Test ins Restaurant oder auf Reisen in Hotels und Ferienhäusern übernachten.
  • Clubs: Party machen ist wieder möglich. Unter 2G+-Bedingungen dürfen Clubs und Discos öffnen. Wer feiern will, muss also entweder dreifach geimpft sein oder als doppelt Geimpfter oder Genesener einen negativen Schnelltest vorweisen.
  • Großveranstaltungen: Konzerte, Fußballspiele und ähnliche Großveranstaltungen können unter 3G-Bedingungen stattfinden. Innenräume dürfen dabei bis zu 60 Prozent ausgelastet sein, die Höchstzahl an Besuchern beträgt 6.000. Unter freiem Himmel wie beispielsweise im Stadion dürfen sich Veranstaltungsorte bis zu 75 Prozent füllen, maximal sind 25.000 Personen zugelassen. Zusätzlich gilt FFP2-Maskenpflicht.
  • Reisen: Vor den Osterferien sollen sich auch die Reiseregeln lockern. Als Hochrisikogebiete sollen Länder nur noch dann gelten, wenn dort eine Corona-Mutante grassiert, die gefährlicher ist als Omikron. So sieht es ein Änderungsentwurf vor, über den das Kabinett noch beraten muss. Bei der Rückreise nach Deutschland würden dann die Anmelde- und Quarantänepflicht entfallen. Nichtgeimpfte müssten aber weiter einen Negativtest vorlegen.

Am 20. März soll dann auch mit allen tiefergreifenden Maßnahmen Schluss sein. Dazu zählt etwa die Homeoffice-Pflicht. Basisschutzmaßnahmen wie das Tragen von Masken beim Einkaufen sowie in Bus und Bahn sollen aber weiter gelten. Alle Infos zum Coronavirus lesen Sie in unserem Newsblog.

Impfung nachweisen

Mancherorts werden die Regeln aber auch strenger: Für Mitarbeiter gesundheitsbezogener Einrichtungen wie Pflegeheime, Arztpraxen und Tageskliniken greift künftig eine Impfpflicht. Sie müssen dann entweder einen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung, eine Genesung oder ein ärztliches Attest über Nichtimpfbarkeit vorlegen.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht soll ab dem 15. März gelten. Einige Bundesländer zweifeln aber an der Umsetzbarkeit, weil bundeseinheitliche Regeln fehlten.

Kurzarbeit

Viele Regeln für die Kurzarbeit hat der Bundestag über den 31. März hinaus verlängert, zwei jedoch nicht. So werden den Arbeitgebern Sozialversicherungsbeiträge nach diesem Datum nur noch dann zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit einer Qualifizierung verbunden ist. Außerdem fallen Zeitarbeiter aus der Regelung zur Kurzarbeit heraus.

Ansonsten gilt: Das erleichterte Kurzarbeitergeld gibt es bis zum 30. Juni. Es reicht also weiterhin aus, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigen von Arbeitsausfall betroffen sind. Normalerweise muss mindestens ein Drittel der Beschäftigen betroffen sein. Verlängert wurden auch erhöhte Leistungssätze und die Anrechnungsfreiheit von Einkommen aus geringfügigen Beschäftigungen.

Corona-Bonus

Letzte Chance für den Corona-Bonus: Noch bis zum 31. März haben Unternehmen die Möglichkeit, ihren Beschäftigten eine steuerfreie Zahlung in Höhe von maximal 1.500 Euro zukommen zu lassen. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass sie den Bonus zusätzlich zum Arbeitslohn bekommen.

Telefonische Krankschreibung

Derzeit ist sie noch befristet bis 31. März, dürfte aber verlängert werden: Die telefonische Krankschreibung können Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen nutzen, um die Praxen zu entlasten und Kontakte zu reduzieren. Krankschreibungen bis zu sieben Tage sind auf diesem Weg möglich.

Beratung über Organspende

Ab 1. März dürfen Ärzte ihre Patienten bei Bedarf alle zwei Jahre über Organ- und Gewebespenden beraten und die Gespräche abrechnen. Das soll Menschen die Entscheidung erleichtern, ob sie Organe spenden wollen – und letztlich die Spendenbereitschaft steigern. Das neue Gesetz sieht zudem vor, ein Organspende-Register aufzubauen. Lesen Sie hier, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um Organspender zu werden.

Zeitumstellung

Alle Jahre wieder steht im Frühjahr der Wechsel von Winter- auf Sommerzeit an. Diesmal werden die Uhren am 27. März eine Stunde vorgestellt – von 2 Uhr auf 3 Uhr morgens. Das dürfte zwar den ein oder anderen aus dem Rhythmus bringen, sorgt aber immerhin dafür, dass es abends eine Stunde länger hell bleibt. Lesen Sie hier zehn Tipps, wie Sie sich besser an die Zeitumstellung gewöhnen.

Neue Regeln beim Lotto

Mehr im Pott, aber kleinere Gewinnchance: Beim Eurojackpot ändern sich ab dem 25. März die Spielregeln. Der maximal mögliche Gewinn steigt von 90 Millionen Euro auf 120 Millionen Euro und es gibt neben der bisherigen Ziehung am Freitag eine zweite Ziehung am Dienstag.

Zusätzlich ändert sich eine der zwei Spielformeln: Während 5 aus 50 bestehen bleibt, heißt es künftig 2 aus 12 statt 2 aus 10. Dadurch verkleinert sich Ihre Gewinnchance – von rund 1:96 Millionen auf 1:140 Millionen.

Besser als in einen Lottoschein investieren Sie Ihr Geld ohnehin an der Börse. Das klingt für einige zwar nach ähnlichem Glücksspiel, wirft bei breiter Streuung und langfristigem Anlagehorizont aber ordentliche Renditen ab. Viele Banken bieten Sparpläne inzwischen sogar ab sehr kleinen Raten an – zum Beispiel für den Preis eines Lottoscheins. Lesen Sie hier, wie Sie mit einem Aktien-Sparplan ganz leicht fürs Alter vorsorgen.

Kürzere Kündigungsfristen

Am 1. März tritt das Gesetz für faire Verbraucherverträge in Kraft. Wer ab diesem Datum einen Laufzeitvertrag abschließt, also beispielsweise ein Zeitungsabo, kann es auch noch einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen. Bisher musste man drei Monate vorher kündigen.

Versäumen Sie die Frist, verlängert sich der Vertrag zudem nicht mehr um ein Jahr, sondern nur noch um einen Monat – und Sie bekommen direkt eine neue Kündigungschance.

Neue Kennzeichen für Roller

Wer ab 1. März mit seinem Mofa, Roller, Moped, E-Scooter, Segway oder bestimmten S-Pedelecs und Quads unterwegs ist, benötigt ein grünes Kennzeichen. Die bisherigen blauen Plaketten sind dann nicht mehr gültig. Wer trotzdem damit fährt, macht sich strafbar und genießt keinen Versicherungsschutz. Lesen Sie hier mehr dazu.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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