Strafbare Steuerhinterziehung BGH bestätigt Verurteilungen von Bänkern im Cum-Ex-Skandal
Der Bundesgerichtshof hat über den großen Cum-Ex-Steuerskandal geurteilt: Jahrelang haben Bänker Steuergelder in Milliardenhöhe hinterzogen. Doch diese Gewinne könnten nun eingezogen werden.
Im milliardenschweren Cum-Ex-Steuerskandal hat der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals die Strafbarkeit der Geschäfte bestätigt. In dem ersten höchstrichterlichen Urteil entschieden die Richter in Karlsruhe, dass es sich bei den Cum-Ex-Geschäften von Investoren und Banken um strafbare Steuerhinterziehung handelt. Auch die Gewinne aus den Geschäften können laut BGH eingezogen werden.
Im milliardenschweren Cum-Ex-Steuerskandal hat der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals die Strafbarkeit der Geschäfte bestätigt. In dem ersten höchstrichterlichen Urteil entschieden die Richter in Karlsruhe, dass es sich bei den Cum-Ex-Geschäften von Investoren und Banken um strafbare Steuerhinterziehung handelt. Auch die Gewinne aus den Geschäften können laut BGH eingezogen werden. (AZ: 1 StR 519/20)
Richtungsweisendes Urteil
Mit dem Grundsatzurteil bestätigte der 1. Strafsenat des BGH die Verurteilung zweier Aktienhändler wegen Steuerhinterziehung beziehungsweise Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Außerdem wurde die Warburg Bank verurteilt, 176 Millionen Euro an die Staatskasse zu zahlen. Das BGH-Urteil ist richtungsweisend, weil im Cum-Ex-Komplex noch zahlreiche Strafverfahren vor deutschen Gerichten anhängig sind.
Im März 2020 hatte das Landgericht Bonn im bundesweit ersten Cum-Ex-Strafprozess zwei britische Aktienhändler wegen Steuerhinterziehung zu Bewährungsstrafen verurteilt und die Einziehung von Millionenbeträgen angeordnet. Die Angeklagten und die Warburg Bank hatten dagegen Revision am BGH eingelegt, die nun erfolglos blieb.
- Nachrichtenagentur Reuters