Schadenersatz Zehntausende VW-Kunden sollen Geld bekommen
Der VW-Konzern geht auf die Kläger im Dieselskandal zu: 50.000 Kunden sollen nun individuelle Einmalzahlungen erhalten. Damit wären die meisten Klagen vom Tisch.
Nach den jüngsten Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Abgasskandal stellt der VW-Konzern weiteren rund 50.000 Dieselkunden Schadenersatz in Aussicht. Mit mehr als der Hälfte dieser Einzelkläger laufen über Anwaltskanzleien bereits Gespräche über ein entsprechendes Vergleichsangebot, wie die Deutsche Presse-Agentur aus dem Unternehmen erfuhr. Davon seien die Verhandlungen in etwa 7.000 Fällen inzwischen erfolgreich beendet.
Es soll Einmalzahlungen geben, die jeweils individuell berechnet werden. Wer das Geld annimmt, kann auch das Auto behalten. Die Alternative ist, das Urteil im eigenen Verfahren abzuwarten, bei dem sich die Richter an der BGH-Auslegung orientieren dürften.
Dann können Kläger unter Umständen den Kaufpreis abzüglich eines Betrags für die Nutzung des Fahrzeugs erhalten – sie müssen den Wagen im Rahmen dieser "Rückabwicklung" jedoch an Volkswagen zurückgeben.
VW will Mehrheit der Verfahren bis Ende 2020 regeln
Der Konzern peilt damit die Entschädigung der Mehrzahl der ungefähr 60.000 übrigen Dieselfahrer an, die außerhalb der Musterklage von Verbraucherschützern eigene Prozesse eingeleitet hatten und deren Verfahren vor deutschen Gerichten noch anhängig sind.
Die meisten der als anspruchsberechtigt eingestuften Fälle will der Autobauer nun bis zum Jahresende mit Hilfe der neuen Vergleichsangebote vom Tisch haben. Es wird mit einer Annahmequote von 75 Prozent gerechnet.
Bei der Musterfeststellungsklage hatten der Konzern und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) nach reichlich Streit einen außergerichtlichen Vergleich erzielt. Demnach bekommen die teilnehmenden Dieselkunden je nach Fahrzeug zwischen 1.350 und 6.257 Euro.
Zahlreiche VW-Fahrer zogen selbst vor Gericht
Zu mehr als 95 Prozent ist die Abwicklung der hierbei angenommenen Vergleiche mittlerweile abgeschlossen. Insgesamt hatte Volkswagen bei rund 265.000 Klagen Ansprüche als berechtigt erachtet.
Etliche Autofahrer, die sich wegen gefälschter Abgaswerte in der Dieselaffäre vom Unternehmen geprellt sahen, zogen allerdings selbst vor Gericht – oft in Erwartung höherer Entschädigungen. Nach Tausenden Verfahren vor Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten gelangte der erste solche Fall im Mai zur Verhandlung an den BGH.
Die obersten Zivilrichter entschieden hier in weiten Teilen zugunsten des Klägers, setzten aber auch Leitplanken für ähnlich gelagerte Fälle. VW kündigte an, in einem Großteil der offenen Verfahren auf die Kunden zugehen zu wollen. Im Juli folgten weitere BGH-Urteile.
- Nachrichtenagentur dpa