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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Staatsrechtler warnt Sind die geplanten Milliarden-Schulden verfassungswidrig?
Der Bund will nochmals mehr als 60 Milliarden Euro neue Schulden aufnehmen, um die Wirtschaft wieder in Gang zu bringen. Doch der derzeitige Plan verstößt gegen die Verfassung – urteilt ein Staatsrechtler.
Um die Wirtschaft in der Corona-Krise wieder anzukurbeln, will der Bund in diesem Jahr mehr als 218 Milliarden Euro neue Schulden aufnehmen. Deshalb hat sich das Kabinett auf einen sogenannten Nachtragshaushalt geeinigt – über 62,5 Milliarden Euro. Das ist eine Ergänzung zu dem bisherigen Haushalt.
Über diesen Haushalt will der Bundestag noch diese Woche abstimmen. Einen ersten Nachtragshaushalt über 156 Milliarden Euro hatte das Parlament bereits Ende März zur Finanzierung mehrerer Hilfspakete beschlossen – und dafür auch die sogenannte Schuldenbremse im Grundgesetz ausgesetzt.
- Schuldenbremse: Wie funktioniert sie genau?
Doch nun kommt harsche Kritik an dem zweiten Nachtragshaushalt auf: So wie er zurzeit geplant sei, verstoße der Plan der Regierung gegen die deutsche Verfassung. Zu diesem Schluss kommt der Staats- und Verwaltungsrechtler Christoph Gröpl in einem Gutachten für den Bund der Steuerzahler, das t-online.de vorliegt.
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Auf 47 Seiten führt der Jurist seine Kritik an dem Haushalt auf. Er macht drei zentrale Punkte aus, die verfassungswidrig seien:
- Finanzierung corona-unabhängiger Maßnahmen: Damit meint Gröpl vor allem Projekte wie ein "Energie- und Klimafonds", dem rund 26 Milliarden Euro von den neuen Schulden zufließen soll. Das dürfe nicht sein, weil eine "Notlagenverschuldung durch die Notlage veranlasst sein" müsse. Doch das sei bei solchen Projekten nicht gegeben. Auch Rüstungsprojekte, die in dem Konjunkturpaket festgeschrieben sind, dürften nicht über den Nachtragshaushalt bezahlt werden.
- Nicht-Antasten der Asylrücklage: Momentan ist geplant, die sogenannte Asylrücklage in Höhe von rund 48 Milliarden Euro nicht zu nutzen. Die Asylrücklage soll für die Kosten der Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten genutzt werden. Doch der Bundestag müsse auch auf diese Mittel zugreifen, so Gröpl. Schließlich sei er verpflichtet, den Haushalt zu konsolidieren – und vorhandene Gelder zu nutzen.
- Aufbau schuldenfinanzierter Rücklagen: Mit den Schulden, die neu aufgenommen werden, sollen auch verschiedene Rücklagen gebildet werden, also Gelder auf der hohen Kante. Das verstößt laut Jurist Gröpl unter anderem gegen das "verfassungsrechtlich bindende Wirtschaftlichkeitsgebot" – und dürfe deshalb nicht sein.
Zudem fordert Gröpl, dass der Bundestag einen Tilgungsplan als Gesetz beschließt. Ein solchen Plan schreibe die gesetzliche verankerte Schuldenbremse vor.
Steuerzahlerbund: "Königsrecht des Parlaments wird eingeschränkt"
Auch der Präsident des Steuerzahlerbundes, Reiner Holznagel, kritisiert den geplanten Nachtragshaushalt. "Konjunkturpakete und eine maßvolle Neuverschuldung sind in der Krise offensichtlich unvermeidbar. Aber es darf nicht sein, dass der Nachtragsetat dazu benutzt wird, um Daueraufgaben zu finanzieren", sagte er.
Holznagel sieht durch den Nachtragshaushalt die Kompetenz des Bundestages ausgehöhlt: "Die Regierung will nun Milliarden Euro in Nebenhaushalten bunkern. Gegen diese Form der Finanzierung müssen sich die Abgeordneten wehren – denn so wird das Königsrecht des Parlaments, über die Haushalte zu entscheiden, stark eingeschränkt."
- Eigene Recherche
- Gutachten Bund der Steuerzahler
- Pressemitteilung Bund der Steuerzahler
- Bundesfinanzministerium
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa