Erholung mit Zuschuss So beantragen Sie eine Kur zur Vorsorge
Zu viel Stress im Job und in der Familie? Wer sich nach einer Auszeit sehnt, sollte eine Kur in Erwägung ziehen. Um zur Kur fahren zu dürfen, müssen Sie nicht erst schwer krank werden. Wie Sie die Erholung mit Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse beantragen können.
Vorsorgekur soll Rückenschmerzen und Stress minimieren
Viele Menschen fahren nach einem Unfall oder einer Operation zur Kur. Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen aber auch Kuren zur gesundheitlichen Vorsorge. Diese sollen den Organismus stärken und dafür sorgen, dass sich leichte Beschwerden nicht verschlimmern.
Solche Kuren können laut der Zeitschrift "Finanztest" zum Beispiel beantragt werden, wenn Sie erschöpft sind oder Stress abbauen wollen, wenn sie Übergewicht reduzieren, Rückenschmerzen oder Allergien minimieren oder mit dem Rauchen aufhören wollen.
Wie Sie eine Vorsorgekur beantragen
Meist laufen solche Kuren stationär ab. Eine ambulante Vorsorgekur kommt erst dann infrage, wenn die Behandlungen am Wohnort nicht ausreichen oder aus medizinischer Sicht nicht sinnvoll sind.
Wenn Sie Interesse an einer vorsorglichen Kur haben, sollten Sie zunächst mit Ihrem Arzt reden. Mit ihm zusammen füllen Sie den Antrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung aus, erklärt "Finanztest". Darin werden Zweck und Behandlungsschwerpunkt der Kur formuliert. Der Arzt kann geeignete Behandlungen empfehlen und einzelne Kurorte befürworten; der Patient kann bevorzugte Therapien oder Kurorte mit aussuchen.
Kur zur Vorsorge: Welche Kosten die Krankenkasse übernimmt
Wird dem Antrag stattgegeben, bedeutet das: Die Krankenkassen erstatten einen Teil der Kurkosten, oft zahlen sie auch Zuschüsse für Unterkunft, Fahrtkosten und Verpflegung. Der Versicherte zahlt neben Unterkunft und Verpflegung einen Eigenanteil in Höhe von zehn Euro pro Kalendertag. Für die Kur müssen Arbeitnehmer Urlaub einreichen.
Sollte ein Antrag auf eine Kur von der Krankenkasse nicht bewilligt werden, rät "Finanzest" dazu, Widerspruch einzulegen. Dafür hat der Versicherte einen Monat Zeit. 2015 war von allen Widersprüchen mehr als ein Drittel erfolgreich.