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EuGH-Urteil: Arbeitgeber in der EU müssen Arbeitszeit komplett erfassen


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Urteil des EuGH
Arbeitgeber in der EU müssen die Arbeitszeiten komplett erfassen

Von afp, dpa, agr

Aktualisiert am 14.05.2019Lesedauer: 2 Min.
Stechuhr: Arbeitnehmer der Europäischen Union müssen nun ihre Arbeitszeiten exakt verfassen.Vergrößern des Bildes
Stechuhr: Arbeitnehmer der Europäischen Union müssen nun ihre Arbeitszeiten exakt verfassen. (Quelle: photothek/imago-images-bilder)

Vertrauen allein reicht nicht mehr: Arbeitszeiten von Arbeitnehmern müssen komplett aufgezeichnet werden. Dabei geht es vor allem darum, ob gesetzliche Ruhezeiten eingehalten werden.

Arbeitgeber in der Europäische Union müssen die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer komplett erfassen. Hierzu verpflichtet die Arbeitszeitrichtlinie und die Grundrechtecharta der Europäischen Union, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gegen die Deutsche Bank in Spanien entschied.

Großteil der Überstunden nicht erfasst

Wie in Deutschland besteht in Spanien bislang nur eine Pflicht zur Erfassung der Überstunden. Von der Deutsche Bank SAE hatte die Gewerkschaft CCOO aber verlangt, ein System zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit einzuführen. Andernfalls könnten auch die Überstunden nicht korrekt ermittelt werden. 53,7 Prozent der Überstunden in Spanien würden daher nicht erfasst. Der Nationale Gerichtshof in Spanien legte den Streit dem EuGH vor.

Der gab der Gewerkschaft nun recht. Durch das Aufzeichnen von Überstunden soll sichergestellt werden, dass Arbeitnehmer ihre gesetzlichen Ruhezeiten einhalten.

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, Giovanni Pitruzzella, argumentiert in seinem Schlussantrang, dass das EU-Recht die "Verpflichtung der Mitgliedsstaaten ergibt", Systeme zur Messung der täglichen Arbeitszeit einzuführen. Nur das garantiere die in EU-Richtlinien und in der EU-Grundrechtecharta zugesicherten Arbeitnehmerrechte.

Wie das EuGH das Urteil begründet

Im Urteil stellt der EuGH klar: Alle EU Staaten müssen "ein System einrichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann". Zur Begründung verwiesen die Luxemburger Richter nicht nur auf die Arbeitszeitrichtlinie, sondern auch auf die Grundrechtecharta der EU. Diese verbürgten "das Grundrecht eines jeden Arbeitnehmers auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten". Ohne ein System der Arbeitszeiterfassung sei dies nicht zu gewährleisten.

Welche Folgen das Urteil für Deutschland hätte

Das Urteil könnte große Auswirkungen auf den Arbeitsalltag auch in Deutschland haben. Denn längst nicht in allen Branchen werden Arbeitszeiten systematisch erfasst. Geklagt hatte eine spanische Gewerkschaft, die den dortigen Ableger der Deutschen Bank verpflichten wollte, die täglich geleisteten Stunden ihrer Mitarbeiter aufzuzeichnen und so die Einhaltung der vorgesehenen Arbeitszeiten sicherzustellen.

Verwendete Quellen
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