Kosten sparen Wohnungstausch nur mit Zustimmung des Vermieters
Berlin (dpa/tmn) - Wohnungstausch in den Ferien wird immer beliebter. Dabei werden nicht nur Kosten gespart, sondern gleichzeitig wird die eigene Wohnung während der Abwesenheit beaufsichtigt.
Mieter benötigen jedoch auch für so eine kurzzeitige Untervermietung die Erlaubnis des Vermieters, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund.
Mieter einer Mietwohnung bedürfen für Untervermietungen immer der Genehmigung des Vermieters. Wird diese nicht eingeholt, droht schlimmstenfalls die Kündigung. Dieser Grundsatz gilt auch für den Wohnungstausch, da hier für die Überlassung der Wohnung eine Leistung - nämlich die Tauschwohnung - entgegengenommen wird.
Stellt der Mieter die Wohnung während seiner Urlaubsabwesenheit seinen Verwandten oder engen Freunden unentgeltlich zur Verfügung, muss der Vermieter nicht informiert werden. Dabei handelt es sich lediglich um Besuch, der von dem vertragsgemäßem Gebrauch der Mietwohnung gedeckt ist.