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Mietrecht
Mietaufhebungsvertrag: Das sollten Sie wissen

om (CF)

11.09.2015Lesedauer: 3 Min.
Wohnung vorzeitig wechseln? Mieter und Vermieter einigen sich in einem schriftlich niedergelegten Mietaufhebungsvertrag.Vergrößern des Bildes
Wohnung vorzeitig wechseln? Mieter und Vermieter einigen sich in einem schriftlich niedergelegten Mietaufhebungsvertrag. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Wenn Sie aus Ihrer Wohnung vorzeitig ausziehen möchten, greift zunächst die dreimonatige Kündigungsfrist. Mit einem Mietaufhebungsvertrag können Sie diese umgehen und das Mietverhältnis schneller beenden. Gewisse Dinge sollten Sie jedoch bei der Vereinbarung beachten.

Mietaufhebungsvertrag: Beide Parteien müssen zustimmen

Ein neuer Job, eine neue Liebe oder einfach ein Tapetenwechsel – wenn Sie umziehen möchten, die dreimonatige Kündigungsfrist nicht abwarten wollen, können Sie Ihren Vermieter auf einen Mietaufhebungsvertrag ansprechen. Dieser ist nur rechtsgültig, wenn sowohl Sie als auch Ihr Vermieter zustimmen. Übrigens: Auch der Vermieter kann einen Mietaufhebungsvertrag vorschlagen.

Vertrag in Schriftform abschließen

Wichtig: Auch wenn ein mündlich abgeschlossener Vertrag grundsätzlich legitim ist, sollten Sie immer auf einen schriftlichen Mietaufhebungsvertrag bestehen. Für den Fall, dass es im Nachhinein zu Unstimmigkeiten bezüglich der Kündigungsbedingungen kommt, stehen Sie dann auf der sicheren Seite. Das empfiehlt der Deutsche Mieterbund (DMB): Auch wenn Mieter eine langfristige Vereinbarung mit dem Vermieter getroffen haben, wie etwa einen Zeitmietvertrag, eine Kündigungsausschluss-Klausel oder durch Kündigungsfristen an die Wohnung gebunden sind, kann mit dem Vermieter eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses vereinbart werden.

Dies sollte ein Mietaufhebungsvertrag beinhalten

Im Vertrag sollten alle wichtigen Angaben zu den beteiligten Personen (Namen und Daten von Mieter und Vermieter) und zum Mietobjekt (Adresse, Lage, etc.) zu finden sein. Wichtig ist auch die Nennung des exakten Auszugdatums. Außerdem sollten Vereinbarungen über Renovierungsarbeiten, Schönheitsreparaturen und Rückzahlungsfristen zu Nebenkosten oder der Miet-Kaution enthalten sein. Am Ende des Mietaufhebungsvertrags muss Platz für die Unterschriften sein, Angaben über den Ort und das Datum der Unterzeichnung darf ebenfalls nicht fehlen.

Laut Angaben des Deutschen Mieterbundess sind darüber hinaus auch weitere individuelle Regelungen möglich, etwa den Nachmieter betreffend oder in Bezug auf Einrichtungsgegenstände.

Inhalt eines Vordrucks

Möchten Sie einen individuellen Vordruck erstellen, sollte dieser folgendes enthalten:

  • Name und Daten von Mieter und Vermieter
  • Mietobjekt und Adresse
  • Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses
  • Vereinbartes Auszugsdatum
  • Zusatzvereinbarungen wie Renovierung und Schönheitsreparaturen
  • Rückzahlungsfristen der Mietkaution
  • Mögliche Übernahme von Einrichtungsgegenständen
  • Angabe des Nachmieters, wenn vereinbart
  • Unterschrift von Mieter und Vermieter, Ort, Datum
  • Individuelle Vereinbarungen
  • Belehrung über das Widerrufsrecht

Mietaufhebungsvertrag im Gewerbe

Geht es bei privaten Immobilien noch um vergleichsweise kleine Beträge, kann die Restlaufzeit eines Mietvertrages gerade im Gewerbe große Kosten verursachen. Wer sich diese sparen möchte, kann einen Mietaufhebungsvertrag abschließen. Möchte ein Betrieb zum Beispiel den Standort wechseln und flexibler auf geschäftliche Anforderungen reagieren, bietet sich eine vorzeitige Auflösung des Mietvertrages an. Doch auch der Vermieter wird dadurch freier in seiner Entscheidung, einen anderen Mieter zu finden.

Was ist wichtig für den Vermieter?

Sieht der Vermieter eine andere Nutzung für die Immobilie vor, kann er den Vermieter auf eine vorzeitige Lösung des Mietverhältnisses ansprechen. Falls der Vermieter jedoch als Hausverwalter oder geschäftsmäßiger Vermieter auftritt, sollte ein Mietaufhebungsvertrag keinesfalls in der Wohnung des Mieters oder im öffentlichen Raum abgeschlossen werden. Dies kann vom Mieter als sogenanntes Haustürgeschäft angefochten werden.

Mietaufhebungsvertrag widerrufen - geht das?

Der Umzug des Mieters verzögert sich oder das Jobangebot platzt? Sollte ein Mieter nun auf die Idee kommen, trotz Mietaufhebungsvertrag länger im Mietobjekt wohnen zu wollen, kann dem schon im Vertrag widersprochen werden: mit einer Belehrung über das Widerrufsrecht. In der Belehrung steht eine Klausel, die das Widerrufsrecht ungültig macht. Hintergrund: Gemäß § 545 S.1 BGB verlängert sich das Mietverhältnis stillschweigend, wenn der Mieter nach Ablauf der Mietzeit das Mietobjekt weiter nutzt. Dagegen kann der Vermieter jedoch, sobald er davon erfährt, innerhalb von zwei Wochen noch Widerspruch einlegen.

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