Mietrechts-Urteil Psychisch kranke Mieterin muss Wohnung räumen
Einem Mieter, der permanent den Hausfrieden stört, darf fristlos gekündigt werden. Das gilt auch dann, wenn die betroffene Person psychisch krank ist. Das hat das Amtsgericht Berlin-Spandau entschieden. Ob die Mieterin wegen ihrer Erkrankung nicht voll schuldfähig ist, wertete das Gericht im verhandelten Fall als unerheblich (Az.: 3 C 122/13).
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Räumungsklage einer Vermieterin statt. Sie hatte einer psychisch kranken Mieterin fristlos gekündigt, über die sich die übrigen Mieter wegen permanenter Lärmbelästigung, insbesondere durch laute Musik in der Nacht, beschwert hatten. Die Mieterin argumentierte, sie sei für Verhalten nicht voll verantwortlich und die Kündigung daher unverhältnismäßig.
Ruhebedürfnis der Mieter zählt mehr
Das Amtsgericht befand gleichwohl, die Mieterin müsse die Wohnung unverzüglich räumen. Den Richtern zufolge ist das Interesse des Vermieters und der übrigen Mieter, vor erheblichen Lärmbelästigungen geschützt zu werden, höher zu bewerten als das Interesse der erkrankten Mieterin.