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Ruhestörung und Lärmschutz vor deutschen Gerichten


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Gerichtsurteile zu Lärmschutz und Ruhestörung

17.02.2014Lesedauer: 4 Min.
Immer wieder müssen deutsche Gerichte über Fälle von Ruhestörung entscheiden.Vergrößern des Bildes
Immer wieder müssen deutsche Gerichte über Fälle von Ruhestörung entscheiden. (Quelle: Arco Images/imago-images-bilder)
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Wenn Nachbarschaftsstreits vor Gericht landen, geht es oft um Ruhestörung. Lärm kann einer der schlimmsten Störfaktoren sein, die es gibt, und so wundert es kaum, dass Ruhestörungen laut einer repräsentativen Umfrage sogar der häufigste Grund für nachbarschaftliche Auseinandersetzungen sind. Wie aber bewerten deutsche Richter Lärmbelästigung und Ruhestörung durch Nachbarn? Hier finden Sie wichtige Gerichtsurteile zur Ruhestörung.

Laut einer repräsentativen Umfrage zu den häufigsten Gründen für Nachbarschaftsstreits sind Ruhestörungen – sei es nun durch laute Musik, Heimwerkerarbeiten oder auch Kinder – der häufigsten Grund für Streit unter Nachbarn. Nicht selten werden dann die Gerichte bemüht, eine Entscheidung darüber zu treffen, wann welche Lärmbelästigungen zu dulden sind und wann die Beschwerden berechtigt sind.

Vorübergehende Lärmspitzen durch eine Verkehrsumleitung

Wenn es so etwas wie den häufigsten und störendsten Lärmauslöser gibt, dann ist es mit ziemlicher Sicherheit der Straßenverkehr. Mieter fühlten sich durch ein Anwachsen der Verkehrsgeräusche durch eine Umleitung so gestört, dass sie ihre monatlichen Überweisungen an den Eigentümer kürzen wollten. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) betonte, dass eine vorübergehende Steigerung des Verkehrslärms dafür nicht ausreiche. Eine Ausnahme würde gelten, wenn die ruhige Wohnlage bereits bei der Anmietung ein erkennbares Entscheidungskriterium gewesen wäre. (Az.: VIII ZR 152/12)

Nicht eingehaltener Lärmschutz ist ein Mangel

In Mietverhältnissen ist generell wichtig, was die Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart haben. Wenn zum Beispiel zum Schallschutz gewisse Mindeststandards beidseitig beschlossen wurden, dann müssen diese nach Meinung der Rechtsprechung auch unbedingt eingehalten werden. Das Landgericht Wiesbaden sprach in genau solch einem Fall von einem Mangel der Mietsache, weil die Realität von den Versprechungen abgewichen war. (Az.: 3 S 54/11)

Ruhestörung durch hochhackige Schuhe

Damenschuhe mit hohen Absätzen sind eigentlich weniger für den Einsatz in der eigenen Wohnung als für den Auftritt in der Gesellschaft gedacht. Manche laufen aber damit auch zu Hause herum. Besonders fatal wirken sich High Heels in der Kombination mit einem harten Fußbodenbelägen wie Fliesen, Parkett und Laminat aus. Das Landgericht Hamburg untersagte der Bewohnerin einer Mietwohnung auf Drängen der Nachbarn, daheim solche Schuhe zu verwenden. Das sei eine unzumutbare Belästigung. (Az.: 316 S 14/09)

Bauherren sollten auf Lärmschutz-Vorschriften im Bebauungsplan achten

Bei Neubauten lohnt sich ein Blick auf den Bebauungsplan. Wenn der keine Vorgaben zum passiven Lärmschutz enthält, dann tut sich die Baurechtsbehörde gegenüber einem Bauherrn schwer, bestimmte Schallschutzanordnungen zu treffen. Derartige Anweisungen seien wegen fehlender Rechtsgrundlage unzulässig, urteilte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Anders sehe es nur aus, wenn durch die Immissionen die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung überschritten werde. (Az.: 3 S 2099/08)

Ruhestörung durch Touristen in der Nachbarschaft

Touristen sind im Regelfall deutlich lauter als die "normalen" Bewohner eines Hauses. Sie kommen oft zu ungewöhnlicheren Zeiten an und feiern gerne, weil sie ja am nächsten Tag nicht arbeiten müssen. Auch üben sie manchmal wohl auch deswegen weniger Rücksichtnahme, weil sie ihren Nachbarn nur für kurze Zeit begegnen. Bei Immobilien, die sowohl von Touristen als auch von dauerhaften Mietern bewohnt werden, haben letztere nach Ansicht des BGH die Möglichkeit, eine Mietminderung durchzusetzen, wenn Lärm und Schmutz überhand nehmen. (Az.: VIII ZR 155/11)

Lärmschutz beim Aus- und Umbau eines Mietshauses

Altmieter haben, wenn nachträglich ein Dachgeschoss zu Wohnraum umgebaut wird, einen Anspruch auf schallisolierende Maßnahmen. Die Frage ist allerdings, wie intensiv diese ausfallen müssen. Die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH sagt: Normalerweise ist der Stand der Technik einzuhalten, der bei der Errichtung des Gebäudes galt. Wenn allerdings neu gebaut wird oder sehr grundlegende Änderungen vorgenommen werden, dann müssen die aktuellen DIN-Normen zum Einsatz kommen. (Az.: VII ZR 287/12)

Ruhestörung durch Passanten

Anwohner einer Verkehrsstraße fühlten sich erheblich dadurch belästigt, dass ein Passant über längere Zeit grölte und pfiff. Doch solch eine Störung reicht nicht aus, die betreffende Person in Polizeigewahrsam zu nehmen, entschied das Landgericht Köln. Hier werde der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt. Es handle sich für die Anwohner nur um eine vorübergehende Störung, von der keine Gesundheitsschäden zu erwarten seien. (Az.: 21 O 376/07)

Ruhestörung durch eine Jagd

Eine eher ausgefallene, aber doch gelegentlich auch vorkommende Lärmquelle kann eine Treibjagd sein. Hier werden – verständlicherweise – neben den Jagdhörnern und dem Hundegebell vor allem die Schüsse als Ruhestörung empfunden. In einem Fall erschraken die Pferde eines Nachbarn durch diese Geräusche so sehr, dass sie sich erheblich verletzten. Trotzdem, so entschied das Oberlandesgericht Hamm, sei im Regelfall der Veranstalter einer Treibjagd nicht verpflichtet, die Anwohner vorab von dem Ereignis zu informieren. (Az.: I-9 U 84/12)

Nachbarschaftsstreit am besten ohne Gerichte klären

Bevor man den Weg vor den Kadi wählt, sollte man immer versuchen, einen Nachbarschaftsstreit gütlich beizulegen. Suchen Sie zunächst das Gespräch mit dem Betreffenden oder wenden Sie sich gegebenenfalls an Ihren Vermieter. Führt das persönliche Gespräch mit dem Nachbarn nicht zum erwünschten Ergebnis, kann ein Mediator helfen, den Nachbarschaftsstreit zu beenden, ohne dafür ein Gericht zu bemühen. Kommt es zum Gerichtsverfahren, ist das nachbarschaftliche Verhältnis hinterher meist für immer ruiniert.

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