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Schimmelgutachter: Lassen Sie sich vom Profi helfen


Mietrecht
Schimmelgutachter: Lassen Sie sich vom Profi helfen

sk (CF)

Aktualisiert am 03.12.2012Lesedauer: 2 Min.

Schimmelbefall in der Wohnung führt zwischen Mietern und Vermietern immer wieder zu Diskussionen um die Schuldfrage. Ein Schimmelgutachter kann bei verhärteten Fronten feststellen, was die Ursache für den Schimmel ist.

Die Beratung ist nicht nur bei der Frage nach der Haftung wichtig, sondern vor allem auch für die fachgerechte Beseitigung – schließlich kann eine akute Gefahr für die Gesundheit bestehen.

Wann Sie einen Schimmelgutachter zurate ziehen sollten

Immer wieder kommt es in Mietwohnungen oder im eigenen Haus zu Schimmelbildung. Ist die Fläche kleiner als einen halben Quadratmeter, können Sie diesen mit geeigneten Schutzmaßnahmen selber entfernen. Ich die Fläche größer, rät das Umweltbundesamt dazu, einen Fachmann zurate zu ziehen. Das kann ein Baubiologe oder auch ein spezieller Schimmelgutachter sein. Er stellt in einem Gutachten unter anderem fest, wie stark der Befall ist, wie tief eine Wand verschimmelt ist und ob der Innenraum verstärkt durch Sporen belastet ist. Bei Schimmel in der Mietwohnung sollten Sie sich zuvor jedoch mit Ihrem Vermieter darüber verständigen, wer die Kosten für eine solche Beratung trägt. (Immobilien besichtigen: So erkennen Sie Mängel)

Wie gestaltet sich der Ablauf des Gutachtens?

Wenn Sie einen Schimmelgutachter beauftragen, wird in einem Vorgespräch zunächst der Zweck des Gutachtens geklärt. Sie versorgen den Fachmann mit ersten Informationen zu dem Schimmelbefall, baulichen Informationen wie Material und Lage und nicht zuletzt zu eventuellen gesundheitlichen Beschwerden.

Nach Vereinbarung erfolgt ein Termin vor Ort, bei dem der Schimmelgutachter erste Messungen, Analysen und Probeentnahmen vornimmt, die später in einem Labor untersucht werden. Besteht die gesundheitliche Notwendigkeit oder ist der Schimmelbefall als besonders toxisch einzuschätzen, folgen erste Sofortmaßnahmen zur Behebung des Schadens und ein Beratungsgespräch, wie weiter vorzugehen ist. Da die Analyse von Proben und Messergebnissen einige Zeit in Anspruch nimmt, kann es ratsam sein, umgehend einen Spezialisten zur Beseitigung des Schimmelproblems zu beauftragen – hierzu rät auch das Umweltbundesamt. Vergessen Sie gegebenenfalls auch hier nicht, Rücksprache mit Ihrem Vermieter über die Kosten zu halten. (Mit Schimmel in der Wohnung ist nicht zu Spaßen)

Beratung für den Rechtsstreit oder bei Mietminderung

Neben der Analyse des Schimmelbefalls erhalten Sie von einem Schimmelgutachter in der Regel auch Beratung bei Rechtsstreitigkeiten mit Vermietern oder Bauunternehmern. Da er die Ursachen für den Schimmel einschätzen kann, erhalten Sie Ratschläge für eine angemessene Mietminderung oder für Erfolgsaussichten bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Achtung: Eine solche Beratung ist rechtlich nicht bindend.

Ein vertrauenswürdiger Schimmelgutachter ist im Idealfall sowohl EU-zertifiziert als auch von einer in Deutschland anerkannten Prüfstelle wie dem TÜV oder der Dekra. Die Kosten für eine solche fachmännische Beratung richten sich nach den individuellen Leistungen, die Sie in Ihrem persönlichen Fall in Anspruch genommen haben. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, trägt in der Regel der Verlierer die Kosten für einen Schimmelgutachter. (Wenn Schimmel krank macht: Symptome und Maßnahmen)

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