Mietrecht-wohnen Mietrecht: Hundepfütze im Treppenhaus kein Grund für Rauswurf
Eine schlechte Nachricht für Menschen mit guten Nasen, eine gute jedoch für Hundeliebhaber: Hinterlässt der Hund eines Mieters im Treppenhaus hin und wieder eine Pfütze, ist das kein Grund, den Besitzer sofort aus der Wohnung zu werfen. Das hat zumindest das Amtsgericht Köln entschieden (Az.: 208 C 164/00).
Vermieter muss gelegentliches Malheur dulden
Benutzt der vierbeinige Liebling des Mieters nur gelegentlich den Hausflur als Pissoir, muss der Vermieter das demnach hinnehmen. Auf das Urteil macht das Rechtsportal "kostenlose-urteile.de" aufmerksam. Demnach ist der Rauswurf des Hundehalters nur rechtens, wenn regelmäßig ein Malheur passiert.
Richter kippten fristlose Kündigung
In dem Fall wurde einer Mieterin aber die fristlose Kündigung schon präsentiert, nachdem der Vermieter mehrere Pfützen und im Hof Hundekot entdeckt hatte. Nach der Entscheidung der Kölner Richter ist das zwar unangenehm, beeinträchtigt die Nachbarn jedoch nicht wesentlich. Sie sahen darin auch keine nachhaltige Störung des Hausfriedens.
Keine gravierende Beeinträchtigung
Ein Hunde-Urinfleck im Treppenhaus alle zwei bis drei Wochen sei nicht gravierend genug, um den Mieter herauszuwerfen. Als mildernder Umstand kam laut den Rechtsexperten hinzu, dass sich der Urin am Treppenrand befand und im Hausflur normalerweise Schuhe getragen werden. Die Hundebesitzerin wurde den Angaben zufolge allerdings aufgefordert, zukünftig darauf zu achten, dass ihr Tier nicht mehr unbeaufsichtigt ins Treppenhaus läuft und es verunreinigt.