Mieter Polizei darf Wohnung wegen Lärm durchsuchen
Lärm treibt Nachbarn gerne auf die Palme und ist häufig ein Grund, die Polizei zu rufen. Doch allzu oft können die Ordnungshüter nichts unternehmen und nur an die Einsicht der Lärmverursacher appellieren. Doch das könnte sich zukünftig ändern. Denn das Oberlandesgericht erlaubte der Polizei die Kompetenzen bei Lärmbelästigung.
So dürfen die Beamten die Wohnung eines Mieters durchsuchen und Gegenstände beschlagnahmen, wenn der Mieter mit diesen Gegenständen seine Mitmenschen schikaniert. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe, wie der Deutsche Mieterbund mitteilt (Az.: 14 Wx 9/10).
Elektrische Laubsäge belästigte Nachbarn
In dem Fall ließ ein Mieter über mehrere Tage eine elektrische Laubsäge in seiner Wohnung laufen - auch während seiner Abwesenheit. Durch das laute Geräusch fühlten sich die Nachbarn massiv gestört und riefen die Polizei.
Die Beamten konnten jedoch nicht eingreifen, weil der Mieter unter Berufung auf sein Hausrecht den Zugang zu seiner Wohnung verweigerte. Er gab weder die Laubsäge heraus, noch stellte er das Gerät ab.
Beschlagnahme ist angemessen
Die Richter entschieden, dass ein Durchsuchungsbefehl und die Beschlagnahme der Laubsäge angemessen seien. Es sei davon auszugehen, dass der laute Brummton zu einer schwerwiegenden nervlichen Daueranspannung und Erschöpfung führt und so das körperliche Wohlbefinden der Nachbarn erheblich beeinträchtigt. Das gesundheitliche Wohl der Nachbarn wiege in diesem Fall schwerer als die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Mieters.