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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Mietrecht Nachbar schnarcht: Vermieter muss nicht haften
Ein anstrengender Tag geht zu Ende und man möchte nur ins Bett gehen und schlafen. Doch ein Schnarcher ist in der Nachbarwohnung. So ist eine ruhige Nacht nicht mehr möglich. Können Mieter aber deswegen den Vermieter haftbar machen?
Amtsgericht weist Klage ab
Nein, sagt das Amtsgericht Bonn in einem Urteil, über das die Fachzeitschrift "NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht" (Heft 18/2010) berichtet. Das Gericht wies in dem Fall eine Schadenersatzklage ab. Der Mieter war aus seiner Wohnung ausgezogen, weil ihn Schnarchgeräusche aus der Nachbarwohnung störten. Er verlangte vom Vermieter die Übernahme der Umzugskosten von gut 7000 Euro.
Das Amtsgericht sah dafür keine rechtliche Grundlage (Az.: 6 C 598/08): Es lägen keine Anhaltspunkte für eine unzureichende Schallisolierung vor. Daher leide die Wohnung nicht unter einem Mangel, die den Mieter zur fristlosen Kündigung berechtige. Und nur ein solcher Mangel könne einen Anspruch auf Schadenersatz begründen.