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BGH-Urteil Vermieter darf keine Wandfarbe vorschreiben
t-online, dpa / t-online.de
Aktualisiert am 18.06.2008Lesedauer: 1 Min.
coremedia:///cap/resources/15388412/thumbnail Mieter dürfen ihre Wohnung in beliebigen Farben streichen, so lange sie darin wohnen. Der Vermieter darf hier keine Vorschriften machen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Erst beim Auszug könnten bestimmte Vorgaben hinsichtlich der Farbe greifen, damit die Wohnung auch erfolgreich weitervermietet werden kann, deutete der BGH an.
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