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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Ab 20. April Welche Bauvorhaben die KfW jetzt wieder fördert
Der Förderstopp Ende Januar kam abrupt, ab diesem Mittwoch nimmt die KfW nun wieder Anträge für klimafreundliche Neubauten an. Wer welche Art von Förderung bekommen kann.
Wer in diesen Tagen eine Immobilie bauen oder kaufen will, hat es schwer. An viele Baustoffe wie Stahl und Holz ist kaum zu kommen, wegen der Engpässe explodieren die Preise und auch die Finanzierung wird immer teurer, weil die Bauzinsen steigen.
Jede Art von Förderung dürfte Bauherren deshalb recht kommen – und ab diesem Mittwoch gibt es auch wieder mehr Möglichkeiten: Ab dem 20. April können künftige Eigentümer wieder Anträge für energiesparende Neubauten bei der staatlichen Förderbank KfW stellen.
Wir zeigen, was genau gefördert wird, wie viele Mittel zur Verfügung stehen und wie es grundsätzlich mit der Förderung weitergehen soll.
Welche Neubauten fördert die KfW?
Die KfW nimmt ab dem 20. April wieder Anträge für den Bau oder den Kauf von Neubauten entgegen, die dem Effizienzhaus-Standard 40 (EH 40) entsprechen. Private und gewerbliche Antragsteller können dabei nur einen Kredit bekommen, Kommunen alternativ einen Zuschuss beantragen. Die Förderung ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Für den Standard 55 gibt es keine zinsgünstigen Kredite und Zuschüsse mehr.
Effizienzhaus 40: Dieser Gebäudestandard erfüllt die höchsten Anforderungen an die Energieeffizienz einer Immobilie. Zum Vergleich: Ein Gebäude mit der Kennziffer 100 hält die Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu 100 Prozent sein. Ein Effizienzhaus 40 verbraucht hingegen nur 40 Prozent der Energie, die das GEG vorgibt.
Wie werden Effizienzhäuser 40 gefördert?
Bei Wohngebäuden wie Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäusern und Wohnheimen fördert die KfW drei Effizienzhaus-Stufen:
- EH 40 Erneuerbare-Energien-Klasse: 10 Prozent (Tilgungs-)Zuschuss bei einer Kreditsumme von höchstens 150.000 Euro für die förderfähigen Kosten je Wohneinheit
- EH 40 Nachhaltigkeits-Klasse: 12,5 Prozent (Tilgungs-)Zuschuss bei einer Kreditsumme von höchstens 150.000 Euro für die förderfähigen Kosten je Wohneinheit
- EH 40 Plus: 12,5 Prozent (Tilgungs-)Zuschuss bei einer Kreditsumme von höchstens 150.000 Euro für die förderfähigen Kosten je Wohneinheit
Bei Nichtwohngebäuden wie Gewerbegebäuden oder kommunalen Gebäuden und Krankenhäusern fördert die KfW zwei Effizienzhaus-Stufen:
- EH 40 Erneuerbare-Energien-Klasse: 10 Prozent (Tilgungs-)Zuschuss bei einer Kreditsumme von höchstens 30 Millionen Euro für die förderfähigen Kosten
- EH 40 Nachhaltigkeits-Klasse: 12,5 Prozent (Tilgungs-)Zuschuss bei einer Kreditsumme von höchstens 30 Millionen Euro für die förderfähigen Kosten
Wie viel Geld gibt es für die Förderung?
Für die Neubauförderung steht ein Budget von einer Milliarde Euro zur Verfügung. Laut Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) muss man sich darauf einstellen, dass das Budget sehr schnell ausgeschöpft sein wird. "Um dennoch möglichst vielen Antragstellern eine Förderung zu ermöglichen, haben wir die Fördersätze reduziert", sagte er.
Was, wenn das Geld verteilt ist?
Wird das Budget dieses Jahr ausgeschöpft, soll nach Angaben des Ministeriums die Neubauförderung im Programm EH40-Nachhaltigkeit nahtlos mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt werden. Eine Förderung ist dann nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen möglich. Dieses Programm soll bis zum 31. Dezember 2022 gelten.
Wie geht es im kommenden Jahr weiter?
Als dritter Schritt ist ab Januar 2023 ein neues, umfassendes Programm mit dem Titel "Klimafreundliches Bauen" vorgesehen. Das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen soll dabei weiterentwickelt werden, sodass CO2-Emissionen über den kompletten Lebenszyklus der Gebäude stärker berücksichtigt werden. An den Details wird noch gearbeitet.
Wird auch die Sanierung gefördert?
Ja. Bereits seit Ende Februar ist es wieder möglich, Gelder für Sanierungen zu beantragen. Gefördert wird sowohl der Umbau von Bestandsimmobilien zu einem Effizienzhaus als auch der Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses sowie einzelne energetische Maßnahmen wie die Erneuerung von Fenstern und Außentüren oder die Dämmung von Wänden und Dächern.
Für die einzelnen Maßnahmen gibt es einen Kredit mit Tilgungszuschuss von bis zu 60.000 Euro je Wohnung, beim Umbau zum Effizienzhaus bis zu 75.000 Euro.
Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude muss zum Zeitpunkt des Förderantrags mindestens fünf Jahre zurückliegen. Auch die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten kann gefördert werden.
Wie stelle ich den Förderantrag?
Grundsätzlich gilt: Bauherren und Käufer müssen den KfW-Antrag stellen, bevor sie einen Kauf- oder Bauvertrag unterschreiben. Es ist aber möglich, sich schon vorab beraten zu lassen.
Erster Schritt ist die Suche nach einem Energieeffizienz-Experten. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) führt eine Liste mit zugelassenen Experten. Haben Sie einen gefunden, stellt dieser Ihnen dann eine "Bestätigung zum Antrag" aus, den Sie Ihrer Bank oder Ihrem Finanzierungsvermittler vorlegen.
Der Finanzierungspartner wiederum kümmert sich dann um den KfW-Kredit. Sobald das geschehen ist, können Sie die Immobilie kaufen oder den Bauvertrag unterschreiben. Sind die Arbeiten beendet, erhalten Sie vom Energieeffizienz-Experten oder Ihrem Bauträger die "Bestätigung nach Durchführung", die Sie an Ihre Bank weiterreichen. Die KfW schreibt Ihnen daraufhin den Tilgungszuschuss gut.
Zuschüsse für einzelne energetische Maßnahmen beantragen Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz Bafa.
- Eigene Recherche
- KfW: Bundesförderung für effiziente Gebäude
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Süddeutsche Zeitung: "Was die KfW jetzt wieder fördert"
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa