Gut zu wissen Widerrufsrecht bei Heizöl bleibt bestehen
Stuttgart (dpa/tmn) - Auch bei Heizölbestellungen über Telefon und Internet besteht im Prinzip ein Widerrufsrecht. Darauf macht die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart aufmerksam. Derzeit erklären offenbar manche Händler, dass das Widerrufsrecht bei Heizöl- oder Pelletbestellungen gekippt worden sei. Dem sei aber nicht so.
Die Händler berufen sich auf gesetzliche Regelungen, in denen beispielsweise Verträge zur Lieferung von Waren, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, vom Widerruf ausgeschlossen sind. Der Bundesgerichtshof hat jedoch entschieden, dass Heizöl trotz Preisschwankungen explizit nicht unter diese Regelung fällt (Urteil vom 17.6.15, Az.: VIII ZR 249/14). Nach Auffassung der Verbraucherzentrale können Kundinnen und Kunden ihre Bestellungen also rückgängig machen, solange noch kein Heizöl geliefert wurde.