Vermittlungsprovision Wann kommt ein Maklervertrag zustande und was kostet dieser?
Wer eine passende Wohnung oder ein Haus sucht, braucht Geduld und Glück – oder einen Makler, der sich auskennt. Auch Vermieter und Verkäufer von Immobilien können die Dienste solcher Vermittler nutzen.
Was sind die Aufgaben eines Maklers und welche Kosten darf dieser dafür verlangen? Wann wird die Provision fällig und wer muss sie zahlen? Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Was leistet ein Makler?
Das beschränkt sich längst nicht mehr auf das einfache Nachweisen von Immobilien oder das Einstellen der Daten in ein Exposé oder das Internet, betont der Immobilienverband Deutschland (IVD). Makler kennen den Markt vor Ort, informieren über Preise, Mieten und Entwicklungen. Sie kennen Angebot und Nachfrage des jeweiligen Immobiliensegments.
Wann kommt ein Maklervertrag zustande?
Nimmt ein Kunde die Dienste eines Maklers in Anspruch und wird daraufhin ein Miet- oder Kaufvertrag abgeschlossen, ist ein wirksamer Maklervertrag zustande gekommen. In der Regel ist das bereits der Fall, wenn der Interessent die Datenbank eines Maklers mit Miet- oder Kaufangeboten nutzt oder sich ein Angebot zusenden lässt und folglich mit dem Eigentümer einen Vertrag besiegelt.
Wann wird die Provision fällig?
Die Provision ist ein erfolgsabhängiges Honorar, das nur am Ende einer erfolgreichen Vermittlung der Immobilie an den Makler gezahlt wird. Zwischen Kunden und Maklern gibt es oft Unstimmigkeiten über die Zahlung der Provision, die vor Gericht enden. So musste sich das Landgericht Berlin etwa damit befassen, ob eine Internetanzeige allein schon eine provisionsrelevante Maklerleistung darstellt.
Nein, urteilte das Gericht. Für die Provision sei eine Nachweisleistung des Maklers nötig. Diese setze jedoch voraus, dass er dem Kaufinteressenten Angaben zum Verkäufer zur Verfügung stellt. Denn nur so kann der Interessent in Kaufverhandlungen eintreten. Angaben zum Verkäufer seien im vorliegenden Fall jedoch nicht gemacht worden (Az.: 11 O 98/14).
Anders ist es, wenn die Leistung des Maklers mehr als nur eine Internetanzeige umfasst. Das Landgericht Hamburg entschied, dass eine Provision auch dann fällig ist, wenn ein Kaufinteressent vom Makler ein Exposé erhält, später aber direkt mit dem Verkäufer verhandelt und sich beide ohne Makler einigen (Az.: 322 O 341/09).
Was kostet die Vermittlung einer Immobilie?
Das ist unterschiedlich, denn die Maklercourtage ist keine Gebühr, sondern Verhandlungssache. Die Maklergebühr kann bis zu 7,14 Prozent des vereinbarten Kaufpreises betragen. In einigen Bundesländern wie Berlin, Hamburg oder Brandenburg ist die Courtage vollständig von den Käufern zu tragen. In anderen Bundesländern wie zum Beispiel NRW und Bayern ist die Courtage zumindest theoretisch mit jeweils 3,57 Prozent zur Hälfte vom Verkäufer und zur Hälfte vom Käufer zu zahlen.
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Gilt das auch für Mietwohnungen?
Im Mietwohnungsbereich gilt seit 1. Juni 2015 das Bestellerprinzip. Das bedeutet, dass derjenige den Makler zu bezahlen hat, der ihn bestellt hat. Mieter müssen somit nur noch in den Fällen, in denen sie einen Makler mit der Wohnungssuche beauftragen, bezahlen. Davor war es üblich, dass der Vermieter den Makler beauftragte, der Mieter ihn aber bezahlen musste.
- Nachrichtenagentur dpa