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Sturmschaden: Welche Versicherung Sturmschäden abdeckt


So kommen Sie an Ihr Geld
Welche Versicherung Sturmschäden abdeckt

Von dpa
Aktualisiert am 24.09.2018Lesedauer: 2 Min.
Sturmschaden am Haus: In dein meisten Fällen kommt dafür die Wohngebäudeversicherung auf.Vergrößern des Bildes
Sturmschaden am Haus: In dein meisten Fällen kommt dafür die Wohngebäudeversicherung auf. (Quelle: Reichwein/imago-images-bilder)
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Nach einem Sturmschaden muss der Betroffene der Versicherung belegen, dass der Sturm für den Schaden verantwortlich ist und mindestens Windstärke acht hatte. Wie geht man dabei vor? Und welche Versicherung kommt für den Schaden auf?

Damit die Schäden zügig reguliert werden, sollten Sturmschäden umgehend dokumentiert und möglichst innerhalb einer Woche der Versicherung gemeldet werden. Gegenstände, die durch Wind und Starkregen beschädigt oder zerstört wurden, bewahrt man zum Schadensnachweis am besten auf, erläutert die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz. Größere Schäden werden fotografiert oder noch besser gefilmt. Ist das eigene Haus beschädigt, sollten möglichst auch die Nachbarn als Zeugen ein Protokoll anfertigen.

Belege und Quittungen kopieren

In jedem Fall muss eine Schadensliste erstellt werde, der man Einkaufsbelege der Gegenstände beilegt. Sind keine Quittungen mehr vorhanden, sollte man den Anschaffungszeitpunkt und den ungefähren Neupreis aus dem Gedächtnis ins Protokoll eintragen. Bevor man die Papiere an die Versicherung sendet, ist es ratsam, eine Kopie für die eigenen Unterlagen anzufertigen.

Welche Versicherung zahlt was?

Wenn ein abgeknickter Baum aufs Hausdach fällt, sich Dachziegel lösen oder Scheiben durch Wind oder Hagel bersten, ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Allerdings sind Sturmschäden nach Angaben der Verbraucherzentrale erst ab Windstärke acht abgesichert. Wurden durch den Sturm das Dach abgedeckt oder Fensterscheiben eingedrückt, sind Folgeschäden, die durch eindringende Niederschläge entstehen, ebenfalls versichert. Wird der Keller überschwemmt, zahlt die Versicherung nur, wenn eine Elementarschadenversicherung vorliegt. Sie gleicht Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch oder Lawinen aus. Allerdings muss diese Vertragsoption gesondert abgeschlossen werden.

Wenn Einrichtungsgegenstände oder Gartenmöbel zu Bruch gehen, kommt die Hausratversicherung dafür auf. Auch hier sind die Folgeschäden, die zum Beispiel nach einer Dachabdeckung am Hausrat auftreten können, mitversichert. Für vom Sturm beschädigte Gartenmöbel wird in der Regel nur gezahlt, wenn sie während der Böen in einem Gebäude untergebracht waren und dies ebenfalls vom Wind beschädigt wurde. Wichtig zu beachten: Die Versicherung greift bei beschädigter Inneneinrichtung meist nur, wenn Fenster und Türen verschlossen waren.

Wird das Auto von umgestürzten Bäumen, umherfliegenden Dachziegeln oder anderen Gegenständen getroffen, brauchen die Besitzer eine Teil- oder Vollkaskoversicherung. Diese ersetzt auch die Schäden, die der Sturm direkt am Wagen verursacht, beispielsweise wenn dieser umkippt. Versichert ist allerdings in der Regel nur der Zeitwert des Fahrzeugs, nicht der Neuwert. Viele Autobesitzer haben außerdem eine Selbstbeteiligung vereinbart, die von der Entschädigungssumme noch abgezogen wird.

Schäden durch Blitzeinschlag

Ist der Blitz direkt in ein Haus eingeschlagen, kommt der Gebäudeversicherer für Schäden am Gebäude auf, wie die Verbraucherzentrale NRW mitteilt. Schäden durch Überspannung werden nur ersetzt, wenn der Blitz direkt in das versicherte Grundstück oder Gebäude eingeschlagen ist. Sonstige Schäden durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss sind nur dann über die Gebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt, wenn eine zusätzliche Klausel, die sogenannte Überspannungsklausel vereinbart wurde.

Sturmschäden vorbeugen

Viele Schäden lassen sich jedoch vermeiden, wenn man rechtzeitigt vorsorgt. Mit diesen Tipps machen Sie Ihr Haus wind- und wetterfest. Um zu verhindern, dass ein Baum umstürzt, sollte man regelmäßig eine so genannte Baumschau durchführen, bei der untersucht wird, ob der Baum noch gesund ist. Kann man die regelmäßige Kontrolle im Schadensfall nicht nachweisen, haftet man als Besitzer für umgestürzte Bäume.

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