Grundsatzurteil Haftet Airline für umgekippten Kaffee?
Auf Flugreisen kann so einiges schief gehen. Zum Beispiel kann ein heißes Getränk einen Fluggast verbrühen. Ob die Fluggesellschaft in diesem Fall haftet, entschied der Europäische Gerichtshof.
Flugreisende haben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bei Verbrühungen durch im Flugzeug umgekippten heißen Kaffee Anspruch auf Entschädigung. Fluggesellschaften müssten haften, wenn Passagiere einen Schaden nicht selbst verursacht hätten, befanden die Luxemburger Richter (Rechtssache C-532/18). Dabei sei es nicht nötig, dass eingetretene Unfälle mit einem flugspezifischen Risiko zusammenhingen.
Verbrühungen im Flugzeug
Hintergrund ist der Fall eines Mädchens, das vor österreichischen Gerichten Schadenersatz verlangt. Während eines Fluges von Mallorca nach Wien kippte der vor ihr abgestellte heiße Kaffee aus ungeklärten Gründen um. Sie erlitt dabei Verbrühungen.
Die mittlerweile insolvente Fluggesellschaft Niki hatte argumentiert, dass kein Unfall vorliege, der von der Fluglinie oder ihren Mitarbeitern verursacht wurde. Sie könne nicht haftbar gemacht werden, weil das Ereignis nicht auf einem für die Luftfahrt typischen Risiko beruhe. Die obersten EU-Richter folgten dieser Sichtweise nicht.
- Nachrichtenagentur dpa