Das sollten Sie wissen Autounfall mit Kuh oder Katze: Wann die Teilkasko haftet
Ein Autounfall mit einem Wildschwein ist in der Teilkasko versichert. Aber wer haftet, wenn Ihnen Nachbars Katze plötzlich vors Auto springt oder Ihr Fahrzeug mit einer Kuh kollidiert? Wir sagen Ihnen, ob die Kfz-Versicherung auch dann für Schäden aufkommt.
Schäden am Auto, die durch den Zusammenstoß mit Tieren entstehen, sind nicht immer automatisch durch die Kfz-Police versichert. Die Kostenübernahme von dadurch entstandenen Schäden kann extra kosten. Zwar besteht für Kaskoversicherte generell Versicherungsschutz bei Wildschäden durch Haarwild wie etwa Rehe. Doch Haus- und Nutztiere, beispielsweise Hunde, Kühe oder Pferde, sind nicht immer eingeschlossen.
Für Autofahrer war die Rechtslage oft verwirrend
Gerade diese Rechtslage war für Autofahrer in der Vergangenheit eher verwirrend. Viele wussten oftmals nicht, ob ihre Kfz-Haftpflichtversicherung auch für Schäden aufkommen würde, die durch eine Kollision mit einem Pferd oder einer Kuh entstanden sind. Das bestätigt auch Wolfgang Schütz vom Vergleichsportal Verivox: "Bis vor zehn Jahren war es in der Kfz-Haftpflicht üblich, dass nur die sogenannten Wildschäden, also Zusammenstöße mit Haarwild, übernommen wurden."
Viele Kfz-Tarife versichern heute alle Tierunfälle
Mittlerweile haben die Versicherer nachgebessert. Schütz sagt: "Die Mehrzahl der Tarife versichert heute Zusammenstöße mit Tieren aller Art in der Teilkasko." Laut einer aktuellen Auswertung von Verivox sind das 233 von 304 untersuchten Kfz-Tarifen. Policen, die Unfallschäden mit Tieren aller Art absichern, kosten im Schnitt nur 5,8 Prozent mehr.
In diesen Fällen übernimmt Tierhalterhaftpflicht
Wenn freilaufende Haus- oder Nutztiere für einen Schaden am Pkw verantwortlich sind, haftet mitunter auch der Tierhalter mit seiner Tierhalterhaftpflichtversicherung. Grundsätzlich unterliegen Tierhalter der sogenannten Gefährdungshaftung. Das bedeutet, dass sie unabhängig von eigenem Verschulden für Schäden, die ihr Tier verursacht, haften.
Bei herrenlosen Tieren greift Teilkaskoversicherung
Springt ein Hund einem Autofahrer plötzlich vors Auto, muss die Tierhalterhaftpflicht des Hundehalters einspringen. Doch was passiert, wenn es keinen Halter gibt oder sich keiner ermitteln lässt? Sofern Zusammenstöße mit Tieren aller Art mitversichert sind, greift in einem solchen Fall die Teilkasko-Police, sagt Verivox.
Beispiel: Ein Hund oder eine Katze huscht über die Straße. Während eines Ausweichmanövers baut der Autofahrer einen Unfall. Hat er eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen, übernimmt diese die Kosten für den Schaden am Auto.
Die Teilkasko-Police greift auch, wenn der Autofahrer eine Teilschuld trägt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe etwa hat einem Autofahrer, der nachts auf einer Landstraße mit ausgebrochenen Kühen kollidierte, eine 25-prozentige Teilschuld zugerechnet. Der Tierhalter haftete nur für 75 Prozent des entstandenen Schadens. (Az. 4 U 166/07)
Teilkaskoversicherung nimmt Tierhalter in Regress
Ein weiterer Vorteil der Teilkasko mit Schutz vor erweiterten Wildschäden: Die eigene Versicherung ersetzt zunächst sämtliche Schäden und nimmt womöglich später den Tierhalter in Regress. Der Autofahrer muss sich nicht selbst darum kümmern, dass sein Schaden von dem Tierhalter übernommen wird.
Vor allem wenn dieser gar keine Tierhalterhaftpflichtversicherung hat und selbst nicht vermögend ist, könnte er sonst im ungünstigsten Fall auf einem Teil des Schadens sitzenbleiben.
- verivox