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Glasversicherung: Was deckt sie ab? Ist sie sinnvoll?


Sinnvoll oder nicht?
Für wen sich eine Glasversicherung lohnt

Von t-online, cho

Aktualisiert am 25.06.2023Lesedauer: 3 Min.
Zerbrochene Fensterscheibe (Symbolbild): Eine Glasversicherung ist nur in bestimmten Fällen sinnvoll.Vergrößern des Bildes
Zerbrochene Fensterscheibe (Symbolbild): Eine Glasversicherung ist nur in bestimmten Fällen sinnvoll. (Quelle: Sandra Dombrovsky/Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Fenster, Türen, Spiegel – Glas ist in Häusern und Wohnungen allgegenwärtig. Doch braucht es deshalb gleich eine Versicherung gegen Glasbruch?

Die Tochter zerdeppert mit dem Volleyball das Fenster zum Garten, der Sohn stolpert vom Esszimmer in den Flur – und das mitten durch die gläserne Trennwand. Nicht nur in Familien geht schnell mal Glas zu Bruch.

Gegen den Schaden können Sie sich versichern. Die Frage ist aber: Lohnt sich das? Oder sollten Sie sich die Beiträge lieber sparen und stattdessen die Kosten tragen, falls sie anfallen? Was Sie über Glasversicherungen wissen sollten.

Was deckt eine Glasversicherung ab?

Eine Glasversicherung sichert Sie – wie der Name schon sagt – gegen Glasschäden ab. Sie können Ihre Hausrat- oder Gebäudeversicherung damit ergänzen oder eine separate Versicherung abschließen.

Damit die Versicherung zahlt, müssen sich die Glasflächen am Versicherungsort befinden, also in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung. Je nach Umfang und Art des Vertrags deckt die Glasversicherung unterschiedliche Schäden ab.

In Verbindung mit einer Hausratversicherung umfasst die Glasbruchversicherung für Privatleute in der Regel Schäden am Mobiliar wie:

  • Schränken und Vitrinen,
  • Duschkabinen,
  • Spiegeln und Glastischen,
  • Glasabdeckungen von Bildern,
  • Glasscheiben an Backöfen oder Mikrowellen und Cerankochfeldern,
  • Terrarien und Aquarien,
  • Kunstverglasungen.

In Verbindung mit einer Gebäudeversicherung oder als separate Glasbruchschutzversicherung für Gebäudeverglasungen zählen zum Leistungskatalog Schäden an:

  • Fenstern, Türen, Balkon- und Loggiaverglasungen,
  • Wintergärten und Veranden,
  • verglasten Wetterschutzan- und -vorbauten,
  • Sonnenkollektoren und Solarmodulen von Photovoltaikanlagen,
  • Kunstverglasungen an Außenfenstern.

Sind Sie Gewerbetreibender, können Sie mit einer Glasversicherung das Risiko von Brüchen an Schaufenstern, Ausstellungsvitrinen, Spiegeln, Trennwänden und Theken absichern.

Die Versicherung übernimmt für Privatleute wie Gewerbetreibende nicht nur die Reparatur oder den Ersatz der beschädigten Glasflächen, sondern trägt auch die Kosten für Notverglasungen und die Beseitigung der kaputten Scheiben.

Gut zu wissen: Wenn Sie selbst einen Schaden an einer fremden Glasfläche verursachen, kommt Ihre private Haftpflichtversicherung für die Kosten auf. Mehr zur Privathaftpflicht lesen Sie hier.

Was deckt eine Glasversicherung nicht ab?

Eine Glasbruchversicherung kommt grundsätzlich nicht für Schäden an Hohlkörpern aus Glas auf, also etwa Trinkgläsern und Glasleuchten. Oft sind auch Brillen, Handys, Tablets sowie Plasma- oder LCD-Fernseher vom Versicherungsschutz ausgeschlossen oder müssen gesondert in den Vertrag aufgenommen werden. Und wenn Glas durch Steine zu Bruch geht, die während des Rasenmähens aufgewirbelt werden, ist das ebenfalls oft nicht inbegriffen.

Ein Glasschaden liegt zudem nur dann vor, wenn eine Glasfläche vollständig zerstört oder zumindest in ihrem gesamten Querschnitt beschädigt ist. Ein Riss oder ein Sprung muss also von der vorderen Seite bis zur Rückseite reichen. Kratzer oder Schrammen reichen hingegen nicht aus, damit die Glasbruchversicherung greift.

Für wen ist eine Glasversicherung sinnvoll?

Das Urteil von Verbraucherschützern ist eindeutig: Weil der Bruch einer Glasscheibe in der Regel finanziell zu verkraften ist, benötigen die meisten Menschen eher keine separate Glasversicherung. In vielen Fällen ist es schlicht günstiger, die Schäden selbst zu bezahlen.

Unter bestimmten Umständen kann eine Glasbruchversicherung aber sinnvoll sein: Wer einen Wintergarten, ein Gewächshaus, große Fensterflächen, gläserne Dachkuppeln oder Ornamentverglasungen besitzt, sollte sich den Versicherungsschutz gönnen. Auch für Gewerbetreibende mit eigenem Geschäft kann eine Glasversicherung angeraten sein.

Was sollte ich beim Abschluss beachten?

Sind Sie zu dem Schluss gekommen, dass eine Glasversicherung für Sie sinnvoll ist, sollten Sie zunächst verschiedene Angebote vergleichen. Denn die Umfänge der versicherten Gegenstände können je nach Vertrag stark voneinander abweichen. Das schlägt sich auch in den Kosten nieder.

Achten Sie darauf, ob die Glasbruchversicherung eine sogenannte Allgefahrendeckung beinhaltet. Dann ist es egal, wie und wodurch die Schäden entstanden sind. Die Versicherung zahlt also zum Beispiel auch bei Unwetter oder eigenem Verschulden.

Bevor Sie den Vertrag unterzeichnen, ist es empfehlenswert, sämtliche gläserne Gegenstände in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung aufzulisten. So können Sie etwaige Sonderverglasungen in den Vertrag aufnehmen lassen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Stiftung Warentest: "Versicherungen: Was ist wichtig, was ist überflüssig"
  • Verbraucherzentrale: "Welche Versicherung brauche ich?"
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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