Steuererklärung Indirekte und direkte Steuern sind nicht immer leicht zu trennen
Das deutsche Steuersystem unterscheidet indirekte und direkte Steuern. Da die Übergänge bei einigen Steuerarten fließend sind, ist der Unterschied nicht immer offensichtlich. Grundsätzlich ist eine Übertragung der direkten Steuer nicht möglich. Erfahren Sie hier mehr über direkte Steuern.
Direkte Steuern und steuerliche Leistungsfähigkeit
Diese Definition fasst als direkte Steuern alle Steuerarten zusammen, die anhand der steuerlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen direkt erfasst werden. Innerhalb der Leistungsfähigkeit wird zwischen der persönlichen Leistungsfähigkeit von natürlichen Personen und der sachlichen Leistungsfähigkeit juristischer Personen unterschieden. Danach zahlen Privatpersonen und Unternehmen direkte Steuern.
Direkte Steuern nach dem Kriterium der Überwälzbarkeit
Unter dem Gesichtspunkt der Überwälzbarkeit werden direkte Steuern auch als Tragsteuern bezeichnet. Sie sollen direkt vom Steuerschuldner geleistet und nicht auf andere Personen oder Institutionen übertragen werden. Somit belasten direkte Steuern ausschließlich die Personen, bei denen sie erhoben werden.
Speziell unter diesem Gesichtspunkt ist eine exakte Trennung zur indirekten Steuer nicht möglich, da es Formen der direkten Steuer gibt, die trotz dieses Grundsatzes auf andere übertragen werden. Vermieter tragen zum Beispiel die direkte Grundsteuer nicht mehr selbst und übertragen diese im Rahmen der Nebenkosten auf die Mieter.
Direkte Steuern in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung
In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung erfolgt die Unterscheidung zwischen direkten und indirekten Steuern nach der Veranlagungstechnik. Das bedeutet, dass die Steuerfestsetzung direkt beim Steuerpflichtigen erfolgt.
Direkte Steuerarten
Direkte Steuern, auf die alle Merkmale der Definitionen zutreffen, sind
- Lohn- und Einkommenssteuer
- Körperschaftssteuer
- Kapitalertragssteuer
- Kfz-Steuer privater Haushalte.
Fließende Übergänge zeigen sich bei der Lohn- und Einkommensteuer, die durch Arbeitgeber vom Bruttogehalt abgezogen und an die Finanzbehörden weitergeleitet werden. Obwohl Arbeitnehmer die Einkommensteuer nicht selbst einrichten, werden sie dennoch unmittelbar von ihrem Gehalt eingezogen. Der Arbeitgeber übt daher nur eine mittelbare Tätigkeit für die Finanzbehörden aus.