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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Für jedermann Basiskonto: Was ist das und was kostet das?
Ohne eigenes Konto ist das Leben kaum vorstellbar. Doch wer kein geregeltes Einkommen hat, könnte Schwierigkeiten beim Eröffnen bekommen. Für diesen Fall gibt es das Basiskonto. Wir erklären, was es kann und für wen es sich eignet.
Man zahlt damit die Miete, bekommt darauf sein Gehalt überwiesen: Ein Konto scheint unverzichtbar. Doch bis 2016 war es für manche Menschen gar nicht so leicht zu erreichen – etwa wenn sie Sozialhilfe empfingen oder obdachlos waren. Erst das Zahlungskontengesetz (ZKG) setzte dem ein Ende: Das Basiskonto war geboren.
Doch was ist das eigentlich genau? Wie funktioniert es? Und gibt es das Basiskonto umsonst? Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten rund um den Girokonto-Ersatz zusammengefasst.
Was ist ein Basiskonto?
Das Basiskonto ist für Menschen gedacht, denen die Bank ein normales Girokonto verwehrt, weil sie finanziell zu schlecht aufgestellt sind. Denn seit 2016 hat jeder einen Anspruch auf ein Zahlungskonto, das zumindest grundlegende Funktionen erfüllt – zum Beispiel auch Obdachlose, Asylsuchende und Geduldete.
Mit einem Basiskonto können Sie zum Beispiel Geld haben und mit Karte zahlen. Sie haben damit aber keinen Anspruch auf eine Kreditkarte oder einen Überziehungskredit, auch Dispo genannt. Einzige Voraussetzungen für ein Basiskonto: Sie müssen mindestens 18 Jahre alt und geschäftsfähig sein.
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Wie funktioniert ein Basiskonto?
In der Regel führen Sie das Konto auf Guthabenbasis. Das heißt, Sie können keine Schulden machen, indem Sie mehr Geld abheben oder überweisen, als Sie auf dem Konto haben. Es sei denn, die Bank erlaubt Ihnen, das Konto zu überziehen.
Dazu ist sie aber nicht verpflichtet. Gleiches gilt für die Herausgabe einer Kreditkarte. Gibt es die zum Basiskonto dazu, handelt es sich meist um eine Prepaid-Karte, die Sie zunächst mit Geld aufladen müssen.
Diese Leistungen muss ein Basiskonto bieten:
- Ein- und Auszahlungen
- Lastschriften
- Überweisungen und Daueraufträge
- Zahlungskarte (Bank- oder EC-Karte)
- Barauszahlungen am Geldautomaten
- Online-Banking, sofern die Bank dies generell anbietet
Wie eröffnet man ein Basiskonto?
Ganz ähnlich wie ein normales Girokonto, allerdings gibt es für das Basiskonto ein gesetzlich vorgesehenes Formular. Das muss Ihnen die Bank kostenlos zukommen lassen, sobald Sie ihr mitteilen, dass Sie ein Basiskonto eröffnen wollen. Das Formular muss die Bank auch online bereitstellen. Sie finden es aber zum Beispiel auch auf der Website der Finanzaufsicht Bafin.
Haben Sie den Antrag ausgefüllt, müssen Sie sich noch legitimieren. Das heißt, Sie müssen Ihre Identität mit einem Personalausweis oder Reisepass bestätigen. Bei Asylsuchenden reicht der amtliche Ankunftsnachweis, bei Geduldeten der Duldungsbescheid. Die Legitimierung geschieht entweder persönlich in der Filiale der Bank oder – wenn Sie das Basiskonto online beantragt haben – per sogenanntem Post- oder Video-Ident-Verfahren.
Beim Post-Ident-Verfahren drucken Sie das ausgefüllte Formular aus, unterschreiben es und gehen damit in die nächste Postfiliale. Dort weisen Sie sich dann bei einem Mitarbeiter aus. Dieser schickt Ihren Antrag anschließend zur Bank. Für das Video-Ident-Verfahren benötigen Sie einen Computer mit Kamera. Sie zeigen Ihren Ausweis dann einfach einem Bankmitarbeiter im Videochat. Manchmal geht das auch per Smartphone.
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Nun richtet die Bank die Eröffnung Ihres Basiskontos ein. Dafür hat sie höchstens zehn Tage Zeit. Anschließend erhalten Sie Ihre Bankkarte per Post. Die PIN kommt aus Sicherheitsgründen in einem separaten Schreiben. Sollten Sie obdachlos sein, können Sie als Postanschrift auch die Adresse einer Hilfeeinrichtung angeben.
Achtung: Bei Asylsuchenden und Geduldeten kann es zu Problemen beim Post- und Video-Ident-Verfahren kommen. Die Post muss Ankunftsnachweis oder Duldungsbescheid nämlich nicht akzeptieren. Im Videochat gilt die Regel, dass Papiere über Sicherheitsmerkmale wie holografische Bilder verfügen müssen. Oft bleibt dann nur die Möglichkeit, das Konto in einer Bankfiliale zu eröffnen.
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Kann die Bank den Antrag auf ein Basiskonto ablehnen?
Ja, allerdings nur aus ganz bestimmten Gründen. Das ist zum Bespiel der Fall, wenn Sie bereits ein funktionierendes Basis- oder Girokonto besitzen. Außerdem muss die Bank kein Konto eröffnen, wenn Sie ihr in den vergangenen Jahren durch eine Straftat geschadet haben oder wenn Sie Ihnen ein Konto schon einmal gekündigt hat, weil Sie es für illegale Zwecke genutzt oder Kontoführungsgebühren über Monate nicht gezahlt haben.
Gleichwohl gilt: Die Bank darf den Antrag ausdrücklich nicht ablehnen, wenn die Schufa Ihre Kreditwürdigkeit (Bonität) als zu niedrig bewertet hat oder Pfändungen laufen.
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Lehnt die Bank die Eröffnung eines Basiskontos ab, muss sie Sie innerhalb von zehn Tagen darüber schriftlich informieren. Dem Schreiben liegt dann auch das gesetzlich vorgeschriebene Formular für einen Überprüfungsantrag bei. Damit können Sie bei der Finanzaufsicht Bafin beantragen, dass die Ablehnung überprüft wird.
Stellt die Bafin fest, dass die Bank Sie zu Unrecht abgelehnt hat, ordnet sie die Eröffnung des Basiskontos an. Lehnt auch die Behörde die Kontoeröffnung ab, können Sie beim zuständigen Landgericht Klage einreichen. Alternativ können Sie den Weg über die Bafin auch überspringen und sofort klagen.
Kann die Bank ein Basiskonto kündigen?
Ja, wenn Sie zum Beispiel monatelang die Gebühren nicht zahlen. Dabei gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Komplett ohne Frist darf die Bank Ihr Zahlungskonto auflösen, wenn Sie es für kriminelle Aktivitäten nutzen oder beim Antrag falsche Angaben gemacht haben, um das Konto zu bekommen.
Die Bank muss die Kündigung begründen. Es sei denn, sie würde damit den Kampf gegen Geldwäsche oder Terrorfinanzierung gefährden.
Was kostet ein Basiskonto?
Das kommt auf die Bank an. Generell verlangen Filialbanken oft höhere Gebühren als Direktbanken.
Komplett kostenlos ist das Basiskonto bei diesen sechs Banken:
- DKB
- Consorsbank
- Fidor Bank
- PSD Bank Karlsruhe Neustadt
- PSD Bank München
- Moneyou
Kostenlos bedeutet, dass Sie weder eine monatliche Grundgebühr noch für Überweisungen oder die Girocard zahlen müssen. Manche Banken deklarieren ein Basiskonto als kostenlos, erheben aber eine Grundgebühr, wenn nicht jeden Monat ein bestimmter Mindestbetrag eingeht oder ein Durchschnittsguthaben unterschritten wird.
Bei Filialbanken wie Sparkasse, Volksbank, Postbank oder Sparda-Bank unterscheidet sich die Höhe der Gebühren je nach Stadt. Zahlen Sie bei der Sparda-Bank in Stuttgart zum Beispiel 0 Euro Grundgebühr und 10 Euro für die Girocard, sind es bei der Sparda-Bank Berlin 3,90 Euro Grundgebühr und 0 Euro für die Girocard. Achtung: Je nach Bank kann die Girocard so viel kosten wie eine Jahresgebühr.
Die Sparkasse Dortmund lässt sich ihr Basiskonto 1,95 Euro im Monat kosten, die Sparkasse Bochum 3,50 Euro und die Sparkasse Essen 4 Euro. Bei der Postbank liegt die monatliche Grundgebühr bei 5,90 Euro – egal ob Sie in Düsseldorf, Duisburg oder Münster wohnen.
Was darf ein Basiskonto höchstens kosten?
Einen konkreten Betrag hat der Staat nicht vorgegeben. Im Gesetz heißt es dazu nur, dass das Entgelt für die Dienste "angemessen" sein muss. Kommt die Bafin zu dem Schluss, dass Gebühren zu hoch sind, kann sie Banken anweisen, die Kosten zu senken. Manchmal muss aber offenbar erst eine Klage her: So hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im Juni 2020 über den Preis des Basiskontos der Deutschen Bank zu entscheiden. Sein Urteil: 8,99 Euro pro Monat sind zu viel.
Die Bank hatte die Höhe der Gebühr damit gerechtfertigt, dass die Eröffnung von Basiskonten und der Umgang mit den speziellen Kunden überdurchschnittlich aufwendig sei. Das ließ der BGH aber nicht gelten: Die Deutsche Bank dürfe den Mehraufwand nicht allein auf die Inhaber von Basiskonten abwälzen, sondern müsse ihn über das gesamte Kundengeschäft gegenfinanzieren.
Die Deutsche Bank ist aber nicht das einzige Geldinstitut, das sich das Basiskonto ordentlich kosten lässt. Wie eine Untersuchung der Stiftung Warentest ergab, boten zum Stichtag 1. Oktober 2019 nur zwei von 124 Banken diese Art Konto gratis an. Die teuersten Banken wollten mehr als 200 Euro im Jahr für dieses Zahlungskonto inklusive Transaktionen haben.
- Stiftung Warentest: Basiskonto kostet oft zu viel
Ist ein Basiskonto pfändbar?
Ja – es sei denn, Sie führen es als Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Dann bleibt Ihnen ein Freibetrag von mindestens 1.178,59 Euro pro Monat, auf den Gläubiger nicht zugreifen können. Sie können damit also weiter Zahlungen tätigen. Der Betrag kann sich zum Beispiel erhöhen, wenn Sie unterhaltspflichtig sind, Kindergeld oder Kinderzuschlag erhalten oder wegen Krankheit höhere Ausgaben haben.
Wenn Sie die Eröffnung des Basiskontos beantragen, können Sie dabei gleichzeitig verlangen, dass das Basiskonto als P-Konto eingerichtet wird. Allerdings haben Sie immer nur Anspruch auf ein P-Konto gleichzeitig. So eröffnen Sie ein Pfändungsschutzkonto.
- Eigene Recherchen
- Verbraucherzentrale
- BGH-Mitteilung zum Urteil vom 30. Juni 2020
- BaFin
- finanztip.de
- Stiftung Warentest