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Wie viel darf ich als Rentner dazuverdienen? Regeln im Überblick


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Hinzuverdienstgrenze
Wie viel darf ich als Rentner nebenbei verdienen?


Aktualisiert am 06.08.2024Lesedauer: 2 Min.
Älterer Mann arbeitet in einer Werkstatt (Symbolbild): In der Corona-Pandemie gibt es eine Ausnahmeregel für den Hinzuverdienst neben der Altersrente.Vergrößern des Bildes
Älterer Mann arbeitet in einer Werkstatt (Symbolbild): Ein Hinzuverdienst neben der Altersrente soll künftig keine Nachteile mehr bringen. (Quelle: Nastasic/getty-images-bilder)
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Wer früher in den Ruhestand ging als vorgesehen, musste bei einem Nebenjob bislang Einkommensgrenzen einhalten. Seit 2023 ist damit Schluss.

Wer in Rente geht, liegt nicht nur auf der Couch, pflegt den Garten oder kümmert sich um die Enkelkinder. Viele Senioren sind zwar offiziell im Ruhestand, gehen aber dennoch regelmäßig arbeiten.

Aber wie viel darf ich hinzuverdienen, ohne dass es auf die Rente angerechnet wird? Und: Was muss ich noch beachten? t-online erklärt es Ihnen.

Wie viel darf ich als Rentner dazuverdienen?

So viel, wie Sie möchten. Das gilt für Rentner, die das reguläre Renteneintrittsalter bereits überschritten haben, aber auch für Frührentner. Seit 2023 dürfen beide Gruppen Ihre Rente beliebig aufbessern, ohne eine Rentenkürzung befürchten zu müssen. Zuvor galt das nur für Ruheständler, die die Regelaltersgrenze schon erreicht hatten. Wo diese für Sie liegt, können Sie hier nachlesen.

Wer früher in Rente gehen möchte, muss entweder besonders lange Beiträge gezahlt haben oder muss teils hohe Abschläge in Kauf nehmen. Lesen Sie hier mehr zur abschlagsfreien Frührente, besser bekannt als Rente mit 63.

Was gilt für Erwerbsgeminderte?

Auch für Empfänger einer Erwerbsminderungsrente gibt es seit 2024 deutliche Verbesserungen. Erhalten Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, können Sie diese seit 2024 bis zu einer Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 37.117,50 Euro aufstocken. Bei voller Erwerbsminderungsrente liegt die Grenze bei 18.558,75 Euro.

Wie wird die Hinzuverdienstgrenze berechnet?

Die neue Hinzuverdienstgrenze für Bezieher von Erwerbsminderungsrente werde künftig jährlich neu festgelegt und an die Entwicklung der anderen Sozialversicherungsgrenzen angepasst, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.

Was sollte ich beim Hinzuverdienst noch beachten?

Frührentner, die weiter arbeiten, sind bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze versicherungspflichtig in der Rentenversicherung. Zudem zahlen Sie weiterhin Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung. Als Rentner liegt der Beitragssatz für die Krankenversicherung der Rentner bei 7,3 Prozent. Lesen Sie hier mehr dazu.

Doch wenn Sie hinzuverdienen, steigt das Einkommen, auf das Sie die Beiträge zur Krankenversicherung abdrücken müssen. Und die Beiträge für den Hinzuverdienst müssen Sie allein bezahlen. Zudem gilt: Auch Steuern müssen Sie zahlen, gegebenenfalls durch den Zuverdienst mehr als ohne (siehe unten).

Wie muss ich den Hinzuverdienst versteuern?

Unabhängig von der Grenze müssen Sie als Rentner Ihren Hinzuverdienst versteuern. Schließlich zählt dieser zu Ihrem Einkommen.

Grundsätzlich gilt: Jeder Rentner ist verpflichtet, Steuern zu zahlen. Allerdings sind viele Rentner davon befreit – durch den sogenannten Rentenfreibetrag und den steuerlichen Grundfreibetrag. Lesen Sie hier mehr dazu.

Die Abgabe einer Steuererklärung ist in jedem Fall Pflicht. Darin könnten Frührentner mit Nebenjob dann aber auch etwa Fahrtkosten oder Kosten für Berufskleidung und Arbeitsmittel als Werbungskosten geltend machen, rät Karbe-Geßler.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Statement Dirk Manthey
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