Im Sommer an den Winter denken Kündigungsfrist beachten: Gasversorger-Wechsel jetzt prüfen
Mainz (dpa/tmn) - Bei manchen Gasversorgern sind die Kündigungsfristen lang: Bis zu drei Monate kann es nach Angaben der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz dauern, bis Kunden aus einem Vertrag herauskommen. Die genaue Frist steht oft im Kleingedruckten des Vertrags. Wer in der kommenden Heizperiode von günstigeren Preisen profitieren möchte, sollte daher jetzt einen Wechsel prüfen.
Der neue Erdgaslieferant übernimmt in der Regel auch die Kündigung des alten Vertrages: Wird ein neuer Anbieter beauftragt, kündigt er den bestehenden Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Der Zeitpunkt ist an die Laufzeit des Vertrages gekoppelt. Bei einer Kündigung im Juli und einer Kündigungsfrist von drei Monaten wird der alte Vertrag somit frühestens Ende Oktober beendet - und die Versorgung durch den neuen Versorger startet Anfang November, wenn wieder geheizt wird.