Rentenfrage der Woche Schwerbehinderung: Wann muss ich Rentensteuern zahlen?
Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit ausgewählten Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Ich habe eine Schwerbehinderung. Wann muss ich Steuern auf die Rente zahlen?
Das hängt davon ab, ob Sie steuerpflichtig sind und Ihr Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Grundsätzlich gilt: Bei Menschen mit einer Schwerbehinderung wird das zu versteuernde Einkommen etwas anders berechnet als bei Menschen ohne.
Denn: "Für 'typische Kosten' können Sie den Behindertenpauschbetrag zum Abzug bringen. Dafür müssen Sie eine Bescheinigung des Versorgungsamts oder einen Schwerbehindertenausweis vorlegen", sagt Stefanie Pieper, Steuerexpertin bei der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH), t-online. Mehr zum Schwerbehindertenausweis lesen Sie hier.
In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Lesern, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".
So hoch ist der Behindertenpauschbetrag
Grad der Behinderung | Pauschbetrag |
20 | 384 Euro |
30 | 620 Euro |
40 | 860 Euro |
50 | 1.140 Euro |
60 | 1.440 Euro |
70 | 1.780 Euro |
80 | 2.120 Euro |
90 | 2.460 Euro |
100 | 2.840 Euro |
Gut zu wissen: Blinde Menschen oder Menschen, die hilflos sind, also dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen sind, haben Anspruch auf einen Pauschbetrag von 7.400 Euro.
Weitere Gesundheitskosten können abgesetzt werden
"Alternativ ist es auch möglich, die Kosten, die Ihnen womöglich durch die Schwerbehinderung entstehen, einzeln nachzuweisen, wenn sich dies günstiger für Sie auswirkt", so die Expertin.
Weitere Gesundheitsaufwendungen, die ärztlich verordnet wurden, können Menschen mit einer Schwerbehinderung zusätzlich als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen, erklärt sie. Besonderheiten gebe es hier womöglich bei den Fahrtkosten. Wenden Sie sich bei Fragen am besten an einen Steuerexperten.
- Eigene Recherche
- Gespräch mit Stefanie Pieper