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Gefahrerhöhung - Eltern ziehen ins Pflegeheim: Versicherung informieren


Gefahrerhöhung
Eltern ziehen ins Pflegeheim: Versicherung informieren

Von dpa
26.04.2021Lesedauer: 1 Min.
Ziehen die Eltern dauerhaft in ein Pflegeheim, steht deren eigene Immobilie oft leer.Vergrößern des Bildes
Ziehen die Eltern dauerhaft in ein Pflegeheim, steht deren eigene Immobilie oft leer. Wird sie nicht anderweitig genutzt, muss der Versicherer informiert werden. (Quelle: Frank Molter/dpa/dpa-tmn./dpa)

Neuwied (dpa/tmn) - Steht ein Gebäude für längere Zeit leer, müssen Gebäude- und Hausratversicherer informiert werden. Weil das Risiko eines Einbruchs oder eines unbemerkten Wasserschadens steigt, sprechen Versicherer von einer Gefahrerhöhung, erklärt Stefan Schneider von der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Wer seine Versicherung über den Leerstand nicht informiert, riskiert im Schadenfall die Leistungsverweigerung.

Bei den meisten Versicherern gibt es Leerstandsfristen innerhalb derer sie zum herkömmlichen Tarif weiter versichern. Oft liegen diese bei zwei bis drei Monaten und decken etwa Abwesenheiten durch längere Urlaube oder berufliche Auslandseinsätze ab. Bleibt ein Wohnhaus dauerhaft unbewohnt, wie beim Umzug in ein Pflegeheim ohne anschließende Vermietung oder Veräußerung, geht der Versicherer von einer Gefahrerhöhung aus. Dann wird oft ein Zuschlag zur Versicherungsprämie fällig.

Auf einen angezeigten Auszug oder eine angezeigte längere Abwesenheit reagieren Versicherer mitunter auch mit einer Kündigung wegen Gefahrerhöhung beziehungsweise drohen eine Kündigung an. Häufig wird gleichzeitig ein Angebot zur Weiterversicherung mit reduziertem Versicherungsschutz angeboten. Wer dieses Angebot ungeprüft annimmt, läuft Gefahr, dass er damit seinen Versicherungsschutz reduziert, obwohl vielleicht gar keine Gefahrerhöhung vorlag.

Während der Zeit des Leerstandes sollte unbedingt sichergestellt sein, dass mehrmals in der Woche jemand in dem Haus nach dem Rechten sieht. Dazu gehört, Haus und Grundstück zu begehen, die Heizung im Winter weiterhin eingeschaltet zu lassen und den Hauptwasserhahn zuzudrehen. Darüber hinaus muss eine angemessene Einbruchsicherung durchgeführt werden, also: Fenster schließen und Haustür abriegeln.

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