Rentenfrage Kann ich in die KV für Rentner wechseln, wenn ich noch arbeite?
Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit ausgewählten Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Kann ich als freiwillig gesetzlich Krankenversicherter in die KV für Rentner wechseln, auch wenn ich weiter berufstätig bin?
Das kommt darauf an. "Wenn Sie Ihren Rentenantrag stellen, prüft die gesetzliche Krankenkasse, ob Sie die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt haben", sagt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund.
"Dabei müssen Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens zu mindestens 90 Prozent bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert gewesen sein", so die DRV-Expertin. "Die Art des Krankenversicherungsverhältnisses spielt dabei keine Rolle."
In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Lesern, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".
Wenn diese Voraussetzung gegeben ist, werden Sie als Rentner Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner. Doch beachten Sie: "Solange Sie als Rentner noch mehr als geringfügig Ihre selbstständige Tätigkeit ausüben, ist diese Pflichtmitgliedschaft nicht möglich", sagt Braubach.
Sie rät deshalb: "Informieren Sie sich bitte, bevor Sie den Rentenantrag stellen, bei Ihrer Krankenkasse."
- Eigene Recherche
- Gespräch mit Katja Braubach