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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Betriebliche Altersvorsorge Kann ich meine Direktversicherung kündigen?
Sie sind unzufrieden mit Ihrer Direktversicherung und überlegen zu kündigen? Das ist aber gar nicht so einfach. Wir zeigen Ihnen, was Sie beachten sollten –
Wenn Sie mit Ihrer Direktversicherung in der betrieblichen Altersvorsorge nicht mehr zufrieden sind oder sie auflösen möchten, um an das Geld zu kommen, sollten Sie einiges beachten. Denn: Die Direktversicherungspolice einfach kündigen, geht in der Regel nicht – und ausbezahlt bekommen Sie das angesparte Geld bei einer Kündigung auch nicht.
Doch woran liegt das? Und was können Sie stattdessen machen? t-online beantwortet die wichtigsten Fragen.
Kann ich die Direktversicherung vorzeitig kündigen?
Nein, in der Regel ist das nicht möglich. Sie können die Direktversicherung normalerweise nicht kündigen und sich auszahlen lassen.
Das liegt an der sogenannten Unkündbarkeitsklausel vieler Verträge. Sie besagt, dass der Arbeitnehmer den Vertrag nicht kündigen darf, bevor er ein bestimmtes Alter erreicht hat – im Regelfall das 60. Lebensjahr. Die Klausel soll dafür sorgen, dass möglichst viele Menschen eine möglichst lange Zeit vorsorgen, ein erklärtes Ziel der staatlichen Förderung. Mehr dazu lesen Sie hier.
Eine Ausnahme greift, wenn die eingezahlten Beiträge sehr gering ausfallen. Kündigen dürfen Sie Ihren Vertrag, wenn der sogenannte Rückkaufswert der Versicherung im Westen im Jahr 2021 unterhalb von 3.948 Euro und im Osten unter 3.738 Euro liegt. Man spricht auch von einer Kleinstanwartschaft.
- Betriebliche Altersvorsorge: So spart Ihr Chef für Ihre Rente
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Wichtig: Ohnehin gilt, dass Sie Versicherungsnehmer sein müssen, um die Versicherung zu kündigen. Wenn Sie noch bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind, ist er Versicherungsnehmer. Er muss einverstanden sein, dass Sie den Vertrag kündigen. Wenn Sie Ihren Job kündigen, kann die Direktversicherung auf Sie übertragen werden. So werden Sie zum Versicherungsnehmer.
Im Fall der Kleinstanwartschaft können Sie versuchen, die Direktversicherung zu kündigen. Doch beachten Sie: Eine Kündigung der Direktversicherung ist immer auf Seiten der Versicherung immer Einzelfallentscheidung – und oftmals nicht möglich. Außerdem gilt: Die Kündigung hat auch einige Nachteile für Sie (siehe unten).
Gut zu wissen: Auch Ihr Arbeitgeber kann die Direktversicherung nicht kündigen. Der Grund: Die Versicherungsbeiträge zählen zu Ihrem Gehalt. Die Beiträge wurden also von ihrem Lohn abgezogen und die Direktversicherung einbezahlt. Wegen dieser Entgeltumwandlung kann Ihr Chef nicht ohne Weiteres darüber verfügen.
Was hat eine Kündigung der Direktversicherung für Nachteile?
Können Sie Ihren Vertrag tatsächlich kündigen, sollten Sie einiges beachten. Denn es entstehen auch Nachteile für Sie, die schnell teuer werden können.
- Auszahlung: Wenn Sie eine Direktversicherung kündigen, wird Ihnen der angesparte Betrag erst ausgezahlt, wenn Sie in Rente gehen. Das heißt: Es bringt Ihnen nichts, wenn Sie im Moment Geld benötigen.
- Steuernachzahlung: Eine Kündigung der Direktversicherung wird als "förderschädlich" eingestuft. Denn der Staat will mit den steuerlichen Vorteilen, die eine betriebliche Altersvorsorge bietet, dafür sorgen, dass viele Menschen diese Angebote nutzen. Kündigen Sie die Direktversicherung jedoch, kommen hohe Steuernachzahlungen auf Sie zu. Außerdem müssen Sie die Sozialabgaben, die Sie gespart haben, nachzahlen.
- Verwaltungskosten: Bei Kündigung der Versicherung kommen bisweilen hohe Verwaltungskosten auf Sie zu. Das sollten Sie bedenken, bevor Sie die Direktversicherung kündigen.
Tipp: Bevor Sie die Direktversicherung endgültig kündigen, fragen Sie einen Experten – etwa einen Versicherungsfachmann. Häufig kann er errechnen, wie teuer die Kündigung ist. So können Sie verhindern, dass Sie bei der Kündigung womöglich ein Verlustgeschäft machen.
Welche Alternative zur Kündigung habe ich?
Anstatt die Direktversicherung zu kündigen, können Sie diese ruhen lassen, also beitragsfrei stellen. In diesem Fall zahlen Sie keine Beiträge mehr, der Vertrag bleibt aber dennoch bestehen. So sparen Sie sich die Beiträge oder können einen neuen Vertrag abschließen.
Wenn Sie das Rentenalter erreicht haben, wird Ihnen der angesparte Betrag ausbezahlt. Das gilt, auch wenn Sie den Vertrag beitragsfrei gestellt haben.
Wichtig: Sie können die Direktversicherung nicht beleihen oder verpfänden. Das ist rechtlich ausgeschlossen.
Wie stelle ich den Vertrag beitragsfrei?
Das ist ganz leicht. Sie müssen einfach ein formloses Schreiben an Ihre Direktversicherung schicken und die Freistellung der Beiträge beantragen.
Geben Sie auch einen Zeitpunkt an, ab wann die Freistellung gelten soll. Sie können aber auch einfach beantragen, sich von den Beiträgen "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" befreien zu lassen. Lassen Sie sich den Antrag am besten schriftlich bestätigen.
Wichtig: Den Direktversicherungsvertrag beitragsfrei stellen zu lassen, kann je nach Versicherer mit Gebühren verbunden sein. Darauf sollten Sie achten, bevor Sie die Beitragsfreistellung beantragen.
- Eigene Recherche
- arbeitsrechte.de
- ftd.de
- anwalt.de
- volders.de
- longial.de
- weltsparen.de
- transparent-beraten.de