Krankenversicherung Durchschnittlicher Krankenkassenbeitrag steigt leicht
Berlin (dpa) - Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen müssen sich
auf steigende Krankenkassenbeiträge einstellen. Bei vielen könnte der
Beitrag aber auch sinken.
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wird im kommenden Jahr um
0,2 Prozentpunkte auf 1,1 Prozent angehoben, wie das
Bundesgesundheitsministerium nun mitteilte. Grund
dafür: Die Ausgaben steigen stärker als die Einnahmen. Allerdings
legt jede Krankenkasse selbst fest, wie hoch ihr tatsächlicher
Zusatzbeitrag ausfällt. Auch Beitragssenkungen seien bei Kassen mit
hohen Finanzreserven möglich, betonte das Ministerium. Die Höhe des
durchschnittlichen Zusatzbeitrags wird jährlich neu festgelegt und
spiegelt als Orientierungsgröße den Finanzbedarf der Kassen insgesamt
wieder.
Gründe für wachsende Ausgaben sind laut Ministerium Verbesserungen in
der Versorgung, medizinischer Fortschritt und das steigende
Lebensalter der Menschen. Allerdings seien die Finanzreserven in den
vergangenen Jahren auf über 20 Milliarden Euro gestiegen. Mehr als
die Hälfte der Kassen verfüge über Betriebsmittel und Rücklagen, die
höher sind als die Ausgaben eines Monats. In diesem Fall dürfen sie
ihre Zusatzbeiträge nicht anheben. Einige Kassen, deren
Finanzreserven deutlich über eine Grenze von einer Monatsausgabe
hinausgehen, müssen diese ab 2020 innerhalb der kommenden drei Jahre
schrittweise abbauen.
Errechnet wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag auf Basis einer
offiziellen Schätzung. Die Einnahmen des Gesundheitsfonds sollen im
kommenden Jahr demnach bei 240,2 Milliarden Euro liegen - die
Ausgaben der Kassen bei rund 256,8 Milliarden Euro.
Die gesetzlichen Kassen haben inzwischen beträchtliche Reserven
angespart. Allein von 2015 bis 2019 legten die Gesamtreserven von
14,5 Milliarden auf 21,2 Milliarden Euro zu. Ob der Gesamtbeitrag
also tatsächlich steigt oder eher fällt, hängt von der Finanzlage
jeder einzelnen Krankenkasse ab.
Seit 1. Januar diesen Jahres teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer
sowohl den variablen Zusatzbeitrag zur gesetzlichen
Krankenversicherung als auch den allgemeinen, festen Beitrag von 14,6
Prozent je zur Hälfte. Davor mussten die Arbeitnehmer den
Zusatzbeitrag alleine schultern.