KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Dienstag (10.00 Uhr) über eine Entscheidung des Bundeskartellamts zur strengeren Wettbewerbskontrolle von Apple. Die Wettbewerbshüter hatten den iPhone-Konzern im April 2023 als Unternehmen mit "überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb" eingestuft - und so den Weg zu strikterer Aufsicht geebnet. Apple legte gegen die Einstufung Beschwerde ein, sodass nun der Kartellsenat des BGH in erster und letzter Instanz entscheiden muss. Ob schon am Dienstag eine Entscheidung fällt, ist unklar. (Az. KVB 61/23)
Seit einer Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2021 kann das Kartellamt leichter gegen große Digitalunternehmen vorgehen, die über Grenzen verschiedener Marktbereiche hinweg für den Wettbewerb bedeutsam sind. In einem ersten Schritt stellt die Behörde dabei unabhängig von einem konkreten Verstoß fest, dass ein Konzern eine überragende marktübergreifende Bedeutung hat. Im zweiten Schritt kann das Kartellamt dann Praktiken untersagen, die aus seiner Sicht den Wettbewerb gefährden./jml/DP/he
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