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Auszeit für Experten: Diese Urlaubsregelungen sollten Sie kennen


Auszeit ohne böse Überraschungen
Diese Urlaubsregelungen sollten Sie kennen

Von dpa
Aktualisiert am 11.10.2019Lesedauer: 2 Min.
Mann springt am Strand in die Luft: Für ungetrübte Urlaubsfreude lohnt es sich, die rechtlichen Regelungen genau zu kennen. (Symbolbild)Vergrößern des Bildes
Mann springt am Strand in die Luft: Für ungetrübte Urlaubsfreude lohnt es sich, die rechtlichen Regelungen genau zu kennen. (Symbolbild) (Quelle: Kiko Jimenez/Westend61/dpa)
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Raus aus dem Berufsalltag und nicht an den Job denken: Urlaub ist Balsam für Körper, Geist und Seele. Wer über seine Rechte Bescheid weiß, dem entgeht kein Urlaubstag.

Eine Auszeit vom Berufsalltag nehmen und Urlaub machen – das tut jedem Arbeitnehmer gut. Körperlich wie auch seelisch. Doch welche Rechte und Pflichten haben Beschäftigte in Sachen Urlaub?

Wie viel Urlaub steht Arbeitnehmern mindestens zu?

"Das hängt davon ab, wie viele Tage in der Woche ein Arbeitnehmer arbeitet", sagt der Göttinger Jura-Professor Olaf Deinert. Bei einer Sechs-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch 24 Tage, bei einer Fünf-Tage-Woche stehen dem Arbeitnehmer 20 Tage zu. Höhere Ansprüche ergeben sich aus Tarif- oder Arbeitsverträgen.

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Wann verfällt mein Urlaub – kann ich ihn ins nächste Jahr nehmen?

Der Urlaub ist für die Gesundheit des Arbeitnehmers gut, deshalb sollte er aus eigenem Interesse im Urlaubsjahr genommen werden. "Laut Bundesurlaubsgesetz verfällt der Anspruch grundsätzlich am Jahresende oder allerspätestens am 31. März des Folgejahres", erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat allerdings klargestellt, dass der Urlaub nicht automatisch verfällt, sondern der Arbeitgeber den Arbeitnehmer hierauf hinweisen muss. Dem vorausgegangen war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH; Az: Rs C-684/16). Die Richter wollten sicherstellen, dass alle Arbeitnehmer ihren Mindesturlaub auch tatsächlich wahrnehmen können.

Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf eine Auszahlung des Urlaubs, falls er nicht alle Tage nehmen will?

Nein. "Der Arbeitnehmer kann und soll seinen Urlaubsanspruch grundsätzlich nicht verkaufen", betont Tjark Menssen vom Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). Für den Arbeitgeber wäre aus Sicht von Deinert ein solches Geschäft sogar "äußerst zweifelhaft", denn Urlaub dient der Gesundheit des Arbeitnehmers, die nicht aufs Spiel gesetzt werden sollte.

Muss der Urlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt werden?

"Ja, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub nicht nehmen konnte", sagt Menssen. Im Juristendeutsch ist dann von "Abgeltung des Urlaubsanspruchs" die Rede.

Was geschieht mit dem Urlaub, wenn jemand Elternzeit nimmt?

"Nichts, der Anspruch bleibt", betont Deinert. Der Arbeitgeber kann – er muss es aber nicht – den Urlaub pro Monat Elternzeit aber um jeweils ein Zwölftel kürzen. Nach einem BAG-Urteil (Az: 9 AZR 362/18) muss der Arbeitgeber dies dem Beschäftigten formlos mitteilen. Generell kann der Arbeitgeber nur den gesetzlichen Urlaub kürzen. Beim tarif- oder vertraglichen Urlaub ist dies nur möglich, wenn nichts anderes geregelt ist.

Was ist mit dem Urlaub, wenn ich ein Sabbatical mache oder Sonderurlaub habe?

"Für diese Zeit besteht kein gesetzlicher Urlaubsanspruch", stellt Oberthür klar. Das hat das BAG festgelegt (Az: 9 AZR 315/17). In früheren Zeiten bestand ein gesetzlicher Urlaubsanspruch bei einem Sabbatical oder unbezahltem Sonderurlaub.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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