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BAföG – Einkommen der Eltern für Berechnung wichtig


BAföG Einkommen Eltern
BAföG: Einkommen der Eltern richtig berechnen

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28.10.2013Lesedauer: 2 Min.

Wenn Sie ein Studium beginnen oder sich nach einer Ausbildung weiterqualifizieren wollen, dazu aber nicht die notwendigen finanziellen Mittel haben, greift der Staat Ihnen finanziell unter die Arme. Bei der Berechnung des BAföG spielt das Einkommen Ihrer Eltern eine große Rolle. Lesen Sie hier, was angerechnet wird.

BAföG: Einkommen der Eltern wird angerechnet

Wenn Sie BAföG - also Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - beantragen möchten, müssen Sie zunächst Ihre eigene finanzielle Situation offenlegen. Auf der Grundlage Ihres Einkommens und Ihres Vermögens wird berechnet, wie viel Geld Sie vom Staat bekommen.

Verdienen Sie beispielsweise durch einen Nebenjob etwas dazu, kann das BAföG unter Umständen geringer ausfallen als bei einem Studenten, der keinen Nebenjob hat. Mindestens ebenso wichtig wie Ihr eigenes Einkommen ist die finanzielle Situation Ihrer Eltern. Liegt deren Verdienst über einem bestimmten Freibetrag, verringert sich die Höhe des bewilligten BAföG ebenfalls.

BAföG: Einkommen der Eltern aus vorletztem Kalenderjahr

Um die Höhe des BAföG zu berechnen, ist das Einkommen Ihrer Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr vor Ihrem Antrag entscheidend. Der Grund: Um möglichst faire Bedingungen für alle zu schaffen, knüpfen die Ämter für Ausbildungsförderung die Berechnung des Einkommens an den Steuerbescheid. Ist das aktuelle Einkommen Ihrer Eltern mittlerweile durch Arbeitslosigkeit oder Rentenbezug deutlich niedriger als im vorletzten Kalenderjahr, können Sie einen Aktualisierungsantrag stellen.

Damit wird Ihr BAföG dann neu berechnet und Sie bekommen unter Umständen einen höheren Fördersatz. Für Sie als Antragsteller außerdem wichtig zu wissen: Für die Berechnung des BAföG wird das Einkommen Ihrer Eltern nur dann mit einberechnet, wenn es sich um Ihre leiblichen beziehungsweise Ihre Adoptiveltern handelt. Das Einkommen eines Stiefvaters oder einer Stiefmutter wird nicht mit berücksichtigt.

BAföG: Einkommen der Eltern unterliegt Freibetrag

So wie Sie als Student einen Freibetrag von 400 Euro im Monat geltend machen können, wird beim BAföG das Einkommen Ihrer Eltern ebenfalls zum Teil freigestellt. Die Freibeträge sind gesetzlich vorgeschrieben.

Sind Ihre Eltern verheiratet oder leben sie in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft, gilt ein Freibetrag von 1.605 Euro pro Monat. Leben Ihre Eltern getrennt, können Sie einen Freibetrag von 1.070 Euro pro Monat und Elternteil geltend machen. Darüber hinaus spielt es auch eine Rolle, ob Sie noch Geschwister in Ausbildung haben, die ebenfalls von Ihren Eltern finanziell unterstützt werden müssen.

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