Förderung Anspruch auf BAföG? Das sind die Voraussetzungen
Für viele Menschen ist ein Studium erst mit einer BAföG-Unterstützung möglich. Ob jedoch ein Anspruch auf BAföG besteht, ist pauschal nur schwer zu beantworten. Die Regelungen hierbei sind vielschichtig und bedürfen einer intensiven Prüfung.
Die Voraussetzungen für Anspruch auf BAföG
Die Frage, ob entsprechende Gründe für eine Unterstützung vorliegen, kann nur im Einzelfall beantwortet werden. Grundsätzlich spielt die Staatsangehörigkeit eine wichtige Rolle. Deutsche Staatsbürger können ebenso einen Anspruch auf BAföG haben wie ausländische Bürger. Bei Ausländern ist es jedoch wichtig, dass eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung vorliegt. Zusätzlich sind noch zwei Kriterien wichtig: Ein Elternteil, oder der Partner, muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Außerdem muss sich Ihr Erstwohnsitz in Deutschland befinden. Um in den Genuss einer staatlichen Unterstützung zu kommen, darf das Alter von 30 Jahren nicht überschritten sein.
Weiterhin muss Ihre anvisierte Ausbildung förderungsfähig sein. Dies gilt in der Regel für alle Hochschulstudiengänge – bei Zweifeln können Sie direkt bei der Hochschule nachfragen. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für den Anspruch auf BAföG zählt zudem, dass zuvor keine förderungsfähige Ausbildung abgeschlossen wurde. Es muss sich also um eine Erstförderung halten. Die Förderung bei einem Fachrichtungswechsel gestaltet sich schwierig. Ebenso wie nach einem Studienabbruch, muss ein erneuter Antrag mit speziellen Gründen untermauert werden.
So besteht Anspruch auf BAföG
Anhand von Vermögensverhältnissen sind die genaueren Voraussetzungen für einen BAföG-Bezug definiert. Sie dürfen nur über ein geringes Vermögen verfügen, da ansonsten keine Hilfsmaßnahmen gezahlt werden. Hierzu zählen neben Bausparverträgen auch Aktiendepots. Ihr Jahreseinkommen sollte nicht über 4200 Euro liegen, da der Staat sonst von ausreichenden Mitteln ausgeht.
Bei einem Nebenjob muss also darauf geachtet werden, dass die Grenze von 350 Euro pro Monat nicht überschritten wird. Als wichtiger Punkt zum Schluss ist das Einkommen der Eltern zu nennen. Dieses darf den errechneten Freibetrag nicht übersteigen, da ansonsten Ihre Eltern für den Lebensunterhalt aufkommen müssen.