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TVöD Kündigungsfrist: Wie kündige ich im öffentlichen Dienst? | Übersicht


TVöD
Diese Kündigungsfristen gelten im öffentlichen Dienst

Von t-online, cho

Aktualisiert am 29.04.2022Lesedauer: 2 Min.
Beamtin der Bundespolizei im Gespräch mit einer Geflüchteten (Symbolbild): Im öffentlichen Dienst gelten besondere Regeln für Kündigungen.Vergrößern des Bildes
Beamtin der Bundespolizei im Gespräch mit einer Geflüchteten (Symbolbild): Im öffentlichen Dienst gelten besondere Regeln für Kündigungen. (Quelle: Frank Hammerschmidt/dpa)

Für Angestellte der öffentlichen Verwaltung regeln mehrere Tarifverträge, wie viel Vorlauf eine Kündigung benötigt. Dabei gibt es Unterschiede zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverhältnissen. Eine Übersicht.

Gilt für Beschäftigte grundsätzlich ein Tarifvertrag, unterliegen sie besonderen Regeln. Das betrifft auch die Kündigungsfristen, die sich von den gesetzlichen Vorgaben unterscheiden. Gleich mehrere Tarifverträge gibt es im öffentlichen Dienst, die in einem "großen" Tarifvertrag, dem TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) zusammengefasst sind.

Er gilt für Angestellte im öffentlichen Dienst auf Bundesebene und kommunaler Ebene, nicht jedoch für die Landesebene. Welche Kündigungsfristen der TVöD vorsieht, welche Unterschiede es zwischen befristet und unbefristet Angestellten gibt und welche Arbeitnehmer von der Unkündbarkeit profitieren, erfahren Sie hier.

Wie lang ist meine Kündigungsfrist im öffentlichen Dienst?

Die Kündigungsfrist im öffentlichen Dienst hängt von Ihrer Beschäftigungszeit und der Art Ihres Arbeitsverhältnisses ab. Die Beschäftigungszeit ist die gesamte Arbeitszeit, die Sie im öffentlichen Dienst geleistet haben – unabhängig davon, ob es Unterbrechungen gab oder Sie den Arbeitgeber gewechselt haben.

Die Kündigungsfristen gelten sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Für unbefristete Verträge legt der TVöD jedoch andere Fristen fest als für befristete. Die genauen Kündigungsfristen im TVöD können Sie den folgenden Tabellen entnehmen.

Unbefristete Arbeitsverhältnisse

Beschäftigungszeit Kündigungsfrist
weniger als sechs Monate zwei Wochen zum Monatsende
bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsende
mehr als ein Jahr sechs Wochen zum Quartalsende
mindestens fünf Jahre drei Monate zum Quartalsende
mindestens acht Jahre vier Monate zum Quartalsende
mindestens zehn Jahre fünf Monate zum Quartalsende
mindestens zwölf Jahre sechs Monate zum Quartalsende

Befristete Arbeitsverhältnisse

Beschäftigungszeit Kündigungsfrist
bis Ablauf der Probezeit zwei Wochen zum Monatsende
mehr als sechs Monate vier Wochen zum Monatsende
mehr als ein Jahr sechs Wochen zum Monatsende
mehr als zwei Jahre drei Monate zum Quartalsende
mehr als drei Jahre vier Monate zum Quartalsende

Gut zu wissen: Folgen mehrere befristete Arbeitsverhältnisse beim selben Arbeitgeber aufeinander, werden die Beschäftigungszeiten addiert. Eine ordentliche Kündigung ist nach Ablauf der Probezeit zudem nur erlaubt, wenn Ihr Vertrag auf mindestens zwölf Monate befristet ist.

Für wen gilt im TVöD die Unkündbarkeit?

Bestimmten Arbeitnehmern kann laut TVöD in der Regel nicht gekündigt werden. Diese Unkündbarkeit gilt für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die

  • mindestens 40 Jahre alt sind,
  • seit mehr als 15 Jahren im öffentlichen Dienst angestellt
  • und im Tarifgebiet West beschäftigt sind.

Eine Ausnahme gibt es aber: Liegt ein wichtiger Grund vor, sind auch diese Beschäftigten nicht vor einer fristlosen Kündigung gefeit (§ 55 Abs. 3 Bundesangestelltentarifvertrag, BAT).

Diese Gründe müssen sich entweder aus dem Verhalten oder der Person ergeben, eine betriebsbedingte Kündigung ist nicht möglich. Lesen Sie hier, aus welchen Gründen Ihnen Ihr Arbeitgeber kündigen kann.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • TVöD: § 34 (unbefristete Arbeitsverhältnisse) und § 30 (befristete Arbeitsverhältnisse)
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