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Coronatest: Kostenübernahme durch Arbeitgeber ist abgabefrei


Coronatest
Kostenübernahme durch Arbeitgeber ist abgabefrei

Von dpa
25.10.2021Lesedauer: 1 Min.
Coronatests sind jetzt kostenpflichtig.Vergrößern des Bildes
Coronatests sind jetzt kostenpflichtig. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten, müssen Beschäftigte dafür keine Abgaben zahlen. (Quelle: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa-tmn./dpa)
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Berlin (dpa/tmn) - Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind verpflichtet, regelmäßig einen negativen Corona-Test vorzuweisen, um ihre Tätigkeit weiter ausüben zu dürfen. Seit dem 11. Oktober 2021 sind diese Tests jedoch nur noch in Ausnahmefällen kostenlos.

Übernimmt ein Arbeitgeber die Kosten für diese Corona-Tests, wird von einem überwiegend betrieblichen Interesse durch den Arbeitgeber ausgegangen. "Das heißt, die Kostenübernahme stellt für den Arbeitnehmer keinen Arbeitslohn dar und unterliegt weder der Steuer- noch der Sozialversicherungspflicht", erklärt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Dies gilt für Schnelltests sowie für PCR- und Antikörper-Tests.

Auch wenn Atemschutzmasken durch den Arbeitgeber zur beruflichen Nutzung zur Verfügung gestellt werden, führt das für die Arbeitnehmer weiterhin nicht zu Arbeitslohn. "Arbeitnehmer müssen sich diesbezüglich also keine Sorgen machen, dass dadurch finanzielle Belastungen drohen", sagt Bauer.

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