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Umfrage: So verbreitet ist Rassismus bei der Jobsuche


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So verbreitet ist Rassismus bei der Jobsuche


24.08.2021Lesedauer: 3 Min.
Ein junger Mann beim Vorstellungsgespräch (Symbolbild): Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts oder des Alters darf eigentlich nicht sein.Vergrößern des Bildes
Vorstellungsgespräch (Symbolbild): Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts oder des Alters darf eigentlich nicht sein. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Rassismus erleben viele Menschen auch bei der Jobsuche – nicht unbedingt offenen, sondern unterbewussten. Was Betroffene tun können und welche Ansätze es gibt, um Diskriminierung zu vermeiden.

Diskriminierung bei der Jobsuche ist auch im Jahr 2021 noch traurige Realität für viele Menschen mit Migrationshintergrund. Das zeigt eine neue YouGov-Studie im Auftrag des Karriereportals Indeed, die t-online vorab vorliegt.

42 Prozent der Menschen mit Migrationshintergrund haben Diskriminierungen bei Bewerbungen bereits erlebt. Insgesamt gaben 16 Prozent der Befragten an, dass sie häufig das Gefühl haben, bei der Jobsuche diskriminiert zu werden; 26 Prozent fühlen sich manchmal benachteiligt.

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30 Prozent der Befragten gaben gar an, keine faire Chance in Bewerbungsprozessen zu erhalten. Besonders die Frauen haben diesen Eindruck – ein Drittel gab an, selten oder nie eine faire Chance bei der Jobsuche zu bekommen.

Bei den Männern waren nur rund ein Viertel dieser Meinung. Zudem haben 35 Prozent den Eindruck, mehr Jobabsagen als Menschen ohne Migrationshintergrund zu erhalten.

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Am häufigsten fühlen sich die Befragten aufgrund ihres Namens (37 Prozent), der Staatsangehörigkeit (31 Prozent) sowie dem Geburtsort (27 Prozent) und der Religion (26 Prozent) diskriminiert.

Dieses Gesetz verbietet Diskriminierung

Dabei darf das eigentlich nicht sein. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet jegliche Benachteiligung wegen des Geschlechts. Auch aufgrund von ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und der sexuellen Identität dürfen Bewerber keine Absage erhalten.

Hält der Arbeitgeber sich nicht an die Forderungen, gibt es als nächsten Schritt die Möglichkeit, vor Gericht zu klagen. Das muss innerhalb von drei Monaten ab der schriftlichen Geltendmachung passieren.

"Der Gang übers Gericht ist immer eine Hürde"

Vor Gericht muss ein Bewerber Indizien für die Diskriminierung vortragen. Dann geht die Beweislast auf den Arbeitgeber über. Er muss in dem Fall den Verdacht ausräumen. Kann er das nicht, können abgelehnte Bewerber gemäß AGG eine Entschädigung einklagen. Sie haben meist aber keinen Anspruch darauf, beschäftigt zu werden.

In jedem Fall gilt: "Erst einmal Indizien zu belegen, kann extrem schwer sein", sagt Arbeitsrechtlerin Nathalie Oberthür im Gespräch mit t-online. "Denn ein Vorstellungsgespräch findet oftmals unter vier Augen statt, in dem Fall steht dann Aussage gegen Aussage."

Zudem gelte: "Es kann auch sein, dass bestimmte Äußerungen vom Bewerber anders verstanden werden, als sie gemeint waren. Anders sieht es aus, wenn bereits in der Stellenausschreibung benachteiligende Anforderungsprofile genannt sind." Dann sei es einfacher, dies als Indiz für eine Diskriminierung zu sehen.

Da sich viele Menschen jedoch den Ärger über den Gerichtsweg ersparen wollen, lassen sie eine Klage ganz sein. "Der Gang zum Gericht ist sicher oftmals eine Hürde", so Oberthür.

Anonyme Lebensläufe gegen Rassismus bei der Jobsuche

"Benachteiligung im Bewerbungsprozess geschieht oftmals unterbewusst. Menschen neigen bisweilen dazu, ihre eigene Peergroup zu bevorzugen." Was das heißt: Männer stellen zum Beispiel eher Männer ein; Menschen ohne Migrationshintergrund eher Menschen ohne Migrationsgrund. "Daher ist es wichtig, dieses Thema breit aufzugreifen", erklärt die Arbeitsrechtlerin.

Es gibt Ideen, Diskriminierung von vornherein auszuschließen oder zumindest zu verringern. Eine Möglichkeit sind weitgehend anonyme Bewerbungen, also ohne Angaben wie Geburtsort oder Namen. Ein gutes Drittel der im Rahmen der Studie Befragten sehen das als Möglichkeit, Diskriminierung zu verhindern. Auch das Bild könnte man in dem Zuge weglassen.

In den USA sind anonyme Lebensläufe schon länger Standard. "In Deutschland experimentieren erst einige Firmen damit", so Oberthür.

"Dabei kann eine anonyme Bewerbung durchaus eine Möglichkeit sein, Benachteiligung aufgrund der Hautfarbe oder Herkunft zu unterbinden. Zumindest die erste entscheidende Hürde kann sie nehmen – und den Weg zum Vorstellungsgespräch ebnen."

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Indeed-Studie: "Gleiche Chancen für alle? Wie Menschen mit Migrationshintergrund den Arbeitsmarkt in Deutschland erleben."
  • Gespräch mit Natalie Oberthür
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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