Mehr Lohn Pflicht zur Tarifbezahlung: Kabinett beschließt Pflegereform
Berlin (dpa) - Pflegekräfte sollen nach langem Streit um bessere Löhne und Arbeitsbedingungen künftig generell nach Tarif bezahlt werden müssen. Das sehen Gesetzespläne von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor, die das Kabinett nun auf den Weg gebracht hat.
Die Pflegereform soll voraussichtlich noch im Juni vom Bundestag beschlossen werden. Greifen soll dies ab September 2022. Zur Gegenfinanzierung soll der Bund ab 2022 einen Zuschuss von jährlich einer Milliarde Euro für die Pflegeversicherung geben. Zugleich soll der Zuschlag für Kinderlose beim Pflegebeitrag um 0,1 Punkte auf künftig 0,35 Prozentpunkte angehoben werden. Damit steigt der Beitrag für sie von 3,3 auf 3,4 Prozent des Bruttolohns.
Spahn verteidigte die Pläne gegen Kritik. Das Pflegepaket löse nicht alle Probleme, gehe aber doch zwei entscheidende Dinge an, sagte er am Mittwoch (2. Juni) im WDR: "Eine regelhaft bessere Bezahlung in der Altenpflege für alle Pflegekräfte, die dort nicht nur in der Pandemie, sondern auch vorher schon jeden Tag Großartiges, Wichtiges leisten. Und gleichzeitig keine Überforderung, Überlastung von Pflegebedürftigen vor allem bei längerer Pflegebedürftigkeit."
Bei den Entlastungs-Zuschlägen für Pflegebedürftige gab es noch Änderungen. Der Eigenanteil für die reine Pflege soll damit nun schon im ersten Jahr im Heim um 5 Prozent sinken - im zweiten Jahr dann um 25 Prozent, im dritten Jahr um 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 70 Prozent. Zunächst war die Entlastung ab dem zweiten Jahr geplant.
Eine bessere Bezahlung dringend benötigter Pflegekräfte ist erklärtes Ziel der großen Koalition. In der Altenpflege mit rund 1,2 Millionen Beschäftigten bekommt laut Arbeitsministerium nur knapp die Hälfte Tariflohn. Ein Anlauf für einen Tarifvertrag, den die Regierung für die gesamte Branche verbindlich machen wollte, war zu Jahresbeginn gescheitert. Konkret sollen nun Versorgungsverträge ab 1. September nur noch mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden dürfen, die nach Tarifverträgen oder mindestens in entsprechender Höhe bezahlen.