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Zwangsurlaub: Wann Arbeitgeber Betriebsferien anordnen dürfen


Zwangsurlaub
Wann Arbeitgeber Betriebsferien anordnen dürfen

Von dpa
03.02.2020Lesedauer: 1 Min.
Gibt es im Unternehmen keinen Betriebsrat, darf der Arbeitgeber ohne weiteres Zwangsurlaub anordnen.Vergrößern des Bildes
Gibt es im Unternehmen keinen Betriebsrat, darf der Arbeitgeber ohne weiteres Zwangsurlaub anordnen. (Quelle: Andrea Warnecke/dpa-tmn./dpa)

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Arbeitgeber dürfen Betriebsferien ohne weiteres anordnen. Das gilt zumindest dann, wenn es im Unternehmen keinen Betriebsrat gibt. Darauf weist Sigrid Britschgi, Fachanwältin für Arbeitsrecht in einem Beitrag auf dem Betriebsräte-Blog des Bund-Verlags hin.

Gibt es einen Betriebsrat hat der allerdings ein Mitbestimmungsrecht. Das Gremium darf mitentscheiden, ob, wann und wie lange Betriebsferien angeordnet werden.

Zur Frage, aus welchen Gründen Arbeitgeber Betriebsferien anordnen dürfen, gäbe es keine rechtlich verbindlichen Vorgaben, erklärt die Anwältin. Vorstellbar ist das etwa für eine Ärztin, die als Betriebsinhaberin für die Arbeitsabläufe in der Praxis entscheidend ist. Womöglich sind auch wichtige Lieferanten zu einer bestimmten Zeit im Urlaub, so dass der reguläre Tagesbetrieb nicht stattfinden kann. Auch dann sind Betriebsferien möglich.

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