Regelung im Arbeitsvertrag Muss der Chef die Überstunden bezahlen?
Manchmal nimmt die Arbeit kein Ende: Viele Arbeitnehmer bleiben dann eigenmächtig länger als vorgesehen. Doch wie steht es um die Vergütung? Haben sie automatisch ein Recht auf die zusätzliche Bezahlung?
Ein Arbeitgeber ist nicht immer zur Vergütung von Überstunden verpflichtet. Darauf macht der Bund-Verlag aufmerksam.
Arbeiten Beschäftigte mehr als vorgesehen, so fallen zwar faktisch Überstunden an. Vergüten muss sie der Arbeitgeber aber nur dann, wenn eine entsprechende Rechtsgrundlage Überstunden zulässt und der Arbeitgeber die Mehrarbeit veranlasst hat.
Arbeitgeber muss Überstunden nicht zwangsläufig bezahlen
Solche Regelungen sind zum Beispiel im Arbeits- oder Tarifvertrag festgehalten. Aufdrängen lassen muss sich der Chef die Vergütung von Überstunden durch "obligatorische Mehrarbeit" nämlich nicht.
Bekommen Beschäftigte aber so viele Aufgaben zugewiesen, dass die Arbeitslast nur mit Überstunden zu schaffen ist, gilt: Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber darauf hinweisen, dass Überstunden anfallen werden.
- Nach langen Überstunden: Darf ich im Taxi nach Hause fahren?
- Freie Tage: Muss mir der Arbeitgeber Weihnachtsurlaub gewähren?
- So klappt Arbeiten zu Hause: Sechs Tipps fürs Homeoffice
Oft reiche es aber auch aus, dass der Arbeitgeber die Überstunden geduldet hat, heißt es beim Bund-Verlag mit Verweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.
- Nachrichtenagentur dpa