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Urlaubsreise: Arbeitslose müssen Urlaub vor Abreise genehmigen lassen


Urlaubsreise
Arbeitslose müssen Urlaub vor Abreise genehmigen lassen

Von dpa
08.07.2019Lesedauer: 1 Min.
Wer arbeitslos ist und verreisen will, muss sich vorher eine Zustimmung der Agentur für Arbeit einholen.Vergrößern des Bildes
Wer arbeitslos ist und verreisen will, muss sich vorher eine Zustimmung der Agentur für Arbeit einholen. (Quelle: Markus Scholz/dpa-tmn./dpa)

Suhl (dpa/tmn) - Arbeitslose müssen eine geplante Urlaubsreise vorab bei der Agentur für Arbeit beantragen. Denn grundsätzlich müssen sie für die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter erreichbar sein und für eine Arbeitsaufnahme zur Verfügung stehen. Das teilt die Agentur für Arbeit Suhl mit.

Nach Genehmigung ist eine sogenannte Ortsabwesenheit für bis zu drei Wochen pro Jahr möglich. Voraussetzung ist, dass die berufliche Eingliederung oder Weiterbildung in dieser Zeit voraussichtlich nicht beeinträchtigt wird. Aufgrund der Reise darf zum Beispiel kein Vorstellungsgespräch platzen.

Wer sich keine Zustimmung einholt, verliert seinen Leistungsanspruch, erklärt die Agentur für Arbeit Suhl. Zu viel erhaltene Beträge müssen dann womöglich zurückgezahlt werden.

Einen Antrag können Arbeitslose online unter arbeitsagentur.de/eservices oder telefonisch unter 0800 4 5555 0 stellen.

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