Benachteiligung Älterer Diese Formulierung in Stellenanzeigen ist diskriminierend
Bewerber wegen ihres Alters auszuschließen, ist verboten. Das gilt auch für Stellenanzeigen, die Alterswünsche indirekt formulieren.
Schreibt ein Arbeitgeber eine Stelle als Position in einem "jungen Team" aus, kann das als unzulässige Diskriminierung gelten. Darauf weist die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hin, die Stellenanzeigen untersucht hat.
Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist festgelegt, dass Stellenausschreibungen keine unmittelbaren Altersangaben enthalten dürfen. Aber auch indirekte Formulierungen zum gewünschten Alter der Bewerber sind zu vermeiden.
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Nachholbedarf bei geschlechtersensiblen Sprache
Bewerber können auf Grundlage des AGG klagen, wenn Stellenausschreibungen nicht neutral formuliert sind. Das kann neben dem Alter auch Angaben zum Geschlecht, der sexuellen Identität oder der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft betreffen. Anzeigen, die Menschen mit Behinderung explizit ausschließen, sind ebenfalls diskriminierend. Auch die Anforderung "Deutsch als Muttersprache" gilt laut Antidiskriminierungsstelle als Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft eines Bewerbers.
Eindeutige Diskriminierungen sind der Studie zufolge aktuell nur selten in Jobanzeigen zu finden. Nachholbedarf gebe es aber etwa bei der geschlechtersensiblen Ansprache.
- dpa