Schwere Vorwürfe Rechnungshof: Zeitarbeitsfirmen erhalten ungerechtfertigt Zuschüsse
Der Bundesrechnungshof hat einem Medienbericht zufolge die Lohnkostenzuschüsse der Bundesagentur für Arbeit (BA) an Zeitarbeitsfirmen gerügt. Diese seien ungerechtfertigt, urteile die Behörde in einem internen Prüfungsbericht.
Laut "Süddeutsche Zeitung" halten die Prüfer die sogenannten Eingliederungszuschüsse für "nicht rechtmäßig", weil Leiharbeiter in anderen Unternehmen eingesetzt werden, die von den Lohnzuschüssen gar nichts hätten. Zeitarbeitsfirmen würden folglich "ungerechtfertigt begünstigt".
Zeitarbeitsfirmen haben den Aufwand
Der Zuschuss solle nach den BA-Richtlinien die "Minderleistung" zwischen einer geförderten Person, die am Arbeitsmarkt nur schwer vermittelbar ist, und einem durchschnittlichen Arbeitnehmer ausgleichen.
Die Rechnungsprüfer, die laut Bericht drei große Zeitarbeitsunternehmen mit mehr als 7000 Förderanträgen unter die Lupe nahmen, argumentieren so: Das Unternehmen, das den Leiharbeiter einsetze, müsse ihn einlernen und ihm womöglich fehlende Fachkenntnisse vermitteln.
Es habe deshalb "den Aufwand für die Behebung der Minderleistung". Trotzdem kassiere aber das Verleihunternehmen den Lohnkostenzuschuss, "ohne hierfür einen entsprechenden Aufwand zu haben".
BA weist Kritik zurück
Ein BA-Sprecher wies die Kritik in der Zeitung zurück. Die Förderung auch an Leiharbeitsfirmen zu zahlen, sei sinnvoll, weil Arbeitslose so Berufserfahrungen sammeln könnten.
Nach Angaben der Bundesagentur wurden 2014 für mehr als 127.000 Arbeitskräfte Lohnkostenzuschüsse ausgeschüttet. Gut zehn Prozent oder 13.500 seien Leiharbeiter gewesen, für die im Durchschnitt rund ein Drittel des Bruttogehalts übernommen wurde.