Beruf & Karriere EU-Beamte: Mehr Netto als Brutto
Schon traditionell zählen die EU-Beamten zu den Besserverdienern in der Gesellschaft. Die üppige Entlohnung dank hoher Zulagen steht schon länger in der Kritik. Manche der qualifizierten Staatsdiener beziehen sogar ein höheres Nettoeinkommen als das Bruttogehalt. Das berichtet die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Frank Schäffler.
Selbst EU-Beamte mit Grundgehältern von über 10.000 Euro im Monat kämen dank niedriger Steuern auf ihrem zu versteuernden Bruttogehalt und hoher steuerfreier Zulagen auf noch höhere Nettobezüge.
Geringe Steuern für EU-Beamte
Die Grundgehälter der 23.600 Beamten der EU-Kommission liegen den Angaben zufolge zwischen 2654 und 18.371 Euro. Schon die Steuern fallen für die EU-Beamte dabei recht günstig aus. Bei 10.000 Euro Grundgehalt betrage die Einkommensteuer für einen verheirateten EU-Beamten mit zwei Kindern nur 1000 Euro, schreibt das Blatt. Selbst ein Generaldirektor mit 18.371 Euro Grundgehalt zahle nur 3832 Euro Steuern.
Hohe steuerfreie Zulagen
Doch viele EU-Beamte profitieren auch von steuerfreien Zulagen. Weil diese Zulagen höher seien als Steuern und Sozialabgaben, lägen die Nettogehälter von rund 8000 EU-Beamten auch höher als die Bruttogrundgehälter. Ein verheirateter EU-Beamter mit zwei Kindern habe in der niedrigsten Gehaltsstufe 2654 Euro brutto, bekomme netto aber 3812 Euro heraus.
Laut "Bild" ist selbst ein Beamter mit 11.522 Euro Grundgehalt noch Netto-Besserverdiener und bekommt 11.679 Euro überwiesen. Dem Bericht zufolge verdienen somit rund 2500 EU-Beamte netto mehr als die deutsche Bundeskanzlerin. Angela Merkel verdient derzeit ein Nettogehalt von rund 11.200 Euro.
Krisenabgabe bei EU-Gehältern weggefallen
Die Nettogehälter der EU-Beamten sind dem Bericht zufolge seit Jahresanfang um bis zu knapp 500 Euro pro Monat gestiegen. Dies sei auf den Wegfall der bisherigen Krisenabgabe ("Special Levy") von 5,5 Prozent auf das Grundgehalt der EU-Beamten zurückzuführen.