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Arbeitsrecht: Affäre mit dem Chef - droht die Kündigung?


Beruf & Karriere
Affäre mit dem Chef - Job weg?

Von dpa, dpa-tmn, t-online
27.11.2012Lesedauer: 2 Min.
Eine Liebschaft zwischen Kollegen kann die Karriere bremsenVergrößern des Bildes
Eine Liebschaft zwischen Kollegen kann die Karriere bremsen (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Ein Flirt am Arbeitsplatz - erlaubt oder Karrierekiller? Immerhin sind Beziehungen in der Firma keine Seltenheit: Umfragen zufolge hat jeder zehnte Deutsche seinen Partner am Arbeitsplatz kennen gelernt. Trotzdem: Vor allem eine Affäre mit dem Vorgesetzten wird vom Rest der Belegschaft meist mit Argusaugen verfolgt. Aber auch gleichrangige Kollegen, die sich die Arbeit und das Bett teilen, geraten schnell in eine Zwickmühle. Damit die Situation nicht eskaliert, sollten Paare sich daher an einige grundlegende Regeln halten.

Arbeitgeber darf Liebesglück nicht verbieten

Generell gilt: Beziehungen zwischen Kollegen darf der Chef nicht verbieten. "Das ist grundsätzlich Privatsache", sagte Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Der Arbeitgeber dürfe in das Privatleben seiner Mitarbeiter nicht reinreden.

Eine Ethikrichtlinie, die im Unternehmen Beziehungen unter Kollegen verbietet, ist daher rechtlich nicht verbindlich. Allerdings darf der Chef anordnen, dass die Mitarbeiter ihre Beziehung offenbaren. Und er kann um Zurückhaltung bitten. "Am Arbeitsplatz darf er das Verhalten steuern", erklärt Oberthür.

Sex im Pausenraum stört Betriebsfrieden

Denn die Betroffenen dürfen mit ihrem Verhältnis nicht den Betriebsfrieden stören. Für ihr Verhalten in der Firma bedeutet das: Der morgendliche kurze Kuss ist unbedenklich, Sex im Pausenraum nicht. Eine solche Störung des Betriebsfriedens kann sogar arbeitsrechtliche Folgen haben. Sie sei abmahnungsrelevant, sagt Oberthür.

Offenlegen sollten Paare ihre Beziehungen auch deshalb, damit der Chef auf etwaige Interessenkonflikte reagieren kann. Wer aus der Liebe ein Geheimnis macht, riskiert großen Ärger. So stolperte in den USA erst kürzlich CIA-Chef David Petraeus über seine Affäre mit seiner Biografin Paula Broadwell.

Ranghöherer sollte Personalabteilung informieren

Kommunikationscoach Karsten Noack empfiehlt, einer Vertrauensperson von der Beziehung zu berichten und ihr das Weitererzählen zu überlassen, vor allem dann, wenn der Kollegenkreis etwas größer ist. "Wer in einer kleineren Firma arbeitet, sollte es lieber allen sagen", rät der Münchner Paartherapeut Stefan Woinoff. "Am besten, beide tun es gemeinsam. So kann jeder sehen, dass beide dazu stehen." Bei größeren Unternehmen müsse die Personalabteilung informiert werden, stellt Noack klar. "Das macht dann derjenige von beiden mit dem ranghöheren Posten - in dem Fall also der Vorgesetzte."

Auch wenn die Fälle im Arbeitsalltag oft weniger brisant sind: Wenn der Arbeitgeber fürchten muss, dass vertrauliche Informationen das Büro verlassen könnten, darf er Konsequenzen ziehen. Ein Interessenkonflikt besteht ebenso dann, wenn sich beispielsweise der Einkäufer in den Zulieferer verliebt.

Versetzung droht

In diesen Fällen müssen sich Betroffene also für eine eventuelle Versetzung wappnen - jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber damit berechtige Interessen des Unternehmens schützen will, erläutert Oberthür. Ist der Chef selbst eine Beziehung mit einem Mitarbeiter eingegangen, kann diese Konstellation ebenfalls den Betriebsfrieden stören: Manchmal ist in dem Fall die einzige Lösung, dass das Paar nicht mehr in derselben Abteilung arbeitet.

Heikel wird es, wenn Auszubildende oder Praktikanten in das Verhältnis involviert sind. "Als Schutzbefohlene genießen sie besondere Fürsorge", sagt Oberthür. Wer diese Fürsorgepflicht missachtet, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen - auch bei einer von beiden Seiten gewünschten Affäre. Alles, was nicht einvernehmlich geschieht, hat ohnehin arbeitsrechtliche - und wahrscheinlich strafrechtliche - Konsequenzen. Das gilt natürlich insbesondere für Verhältnisse mit Minderjährigen.

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