Kündigung Zu früh gekündigt: Banker verschenkt 250.000 Euro
In unruhigen Zeiten sollte man sein Arbeitsverhältnis besser nicht vorschnell kündigen. Das musste nun ein Investmentbanker lernen: Der Mann wollte eine Abfindung von knapp 250.000 Euro erstreiten, die im Sozialplan seiner Bank vereinbart war. Der Banker hatte allerdings vor Inkrafttreten des Sozialplans selbst gekündigt. Durch die Eigenkündigung seien die Ansprüche verloren gegangen, heißt es in dem Urteil (AZ 7 Ca 4871/10).
Banker rechnete mit Entlassung
Der langjährige Mitarbeiter einer kleinen Privatbank hatte gehört, dass das Geldinstitut von einer Großbank übernommen und daher die Investment-Abteilung aufgelöst werden solle. Da er mit einer betriebsbedingten Entlassung rechnete, kündigte er selbst. Der Sozialplan trat aber erst einen Monat später in Kraft.
Argumente überzeugten Gericht nicht
Vor Gericht vertrat der Investmentbanker die Auffassung, seine Eigenkündigung habe angesichts der wirtschaftlich schwierigen Zeiten den Charakter einer betriebsbedingten Entlassung gehabt. Der Sozialplan sei außerdem noch innerhalb seiner Kündigungsfrist in Kraft getreten. Überzeugen konnte er das Gericht mit diesen Argumenten jedoch nicht.