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Thalia-Deal: Buchhändler darf laut Kartellamt Teile der Konkurrenz kaufen


Freie Bahn für Buchhandlungs-Deal
Thalia darf Teile der Konkurrenz übernehmen

Von afp
Aktualisiert am 16.09.2024Lesedauer: 2 Min.
Eine Thalia-Buchhandlung: Der deutsche Bücherriese wehrt sich mit dem Zusammenschluss gegen die Übermacht aus den USA.Vergrößern des Bildes
Eine Thalia-Buchhandlung: Die Thalia-Gruppe ist das mit Abstand größte stationäre Buchhandelsunternehmen in Deutschland. (Quelle: imago-images-bilder)

Das Bundeskartellamt hat keine Einwände: Der Buchhändler Thalia darf Teile der insolventen Weltbild-Gruppe übernehmen – auch dank des Milliardenkonzerns Amazon.

Nach der Insolvenz der Weltbild-Gruppe hat das Bundeskartellamt dem Buchhändler Thalia die Erlaubnis erteilt, Teile der Gruppe zu übernehmen. Wie das Kartellamt am Montag in Bonn mitteilte, übernimmt die Thalia-Gruppe die Kundenbeziehungen aus dem Weltbild-Onlineshop und den von Weltbild verkauften E-Readern der Marke Tolino sowie die Weltbild-Marken und Domains. Nicht übernommen werden demnach die Ladengeschäfte, die im Zuge der Insolvenz des Unternehmens bereits geschlossen wurden.

Die Thalia-Gruppe ist das mit Abstand größte stationäre Buchhandelsunternehmen in Deutschland. Thalia verfüge "über eine bedeutende Marktposition im Buchhandel und ist über die Plattform Tolino auch eine relevante Kraft bei E-Books", erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. "Daher haben wir uns den Erwerb der Kundinnen- und Kundendaten und der Marken von Weltbild genau angesehen."

Ausreichend Wettberwerber vorhanden

Letztlich habe der Zusammenschluss aber noch in der ersten Phase freigegeben werden können. "Neben der Tatsache, dass die Ladengeschäfte von Weltbild nicht Gegenstand des Zusammenschlusses waren, war für die Freigabe unter anderem maßgeblich, dass mit Amazon ein deutlich größerer Wettbewerber sowohl beim Onlinehandel mit gedruckten Büchern als auch im Bereich E-Books existiert", erläuterte Mundt.

Auch bei Betrachtung des Gesamtmarkts für den stationären und den Onlineabsatz von Büchern stünden den Kundinnen und Kunden mit den unabhängigen Buchhändlern, anderen Buchhandelsketten wie Hugendubel und dem Onlinehandel ausreichend Alternativen zur Verfügung, führte der Kartellamtspräsident weiter aus.

Die Kerngesellschaft der Weltbild-Gruppe hatte im Juni erneut Insolvenz angemeldet, nachdem sie im Jahr 2014 bereits einmal in die Zahlungsunfähigkeit gerutscht war. Nach der Pleite des Mutterkonzerns hatten dann im Juli auch Weltbild-Tochterfirmen wie die Buch-Versandhändler Bücher.de und Jokers und der Onlineshop Tausendkind Insolvenz beantragt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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